Baulexikon: Bauaufsicht
Zurück zur Übersicht

Bauaufsicht

Als Bauaufsicht fungieren in Deutschland die Bauaufsichtsbehörde und die Berufsgenossenschaft. Sie haben zu überprüfen, dass die baurechtlichen, bautechnischen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften eingehalten werden.

Ansprechpartner für die Bauaufsicht ist der Bauleiter, der im zumeist vom Architekten oder dem Bauträger eingesetzt wird.

Verwandte Begriffe: Behörde, Berufsgenossenschaft

Zurück zur Übersicht