Baulexikon: Einliegerwohnung
Einliegerwohnung
Ein Einfamilienhaus kann aus zwei Wohnungen bestehen – und zwar eine größere Hauptwohnung sowie eine kleinere, die Einliegerwohnung.
Diese Wohnung kann durchaus komplett getrennt von der größeren Hauptwohnung geführt werden, d. h. sep. Eingang, sep. Zähler usw. Seit 1983 wird ein solches Haus nicht mehr als Zweifamilienhaus anerkannt sondern lediglich als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Verwandte Begriffe: Zwei-Familienhaus