Baulexikon: Geschosshöhe
Geschosshöhe
Als Geschosshöhe wird der Abstand zwischen zwei übereinander liegenden Oberkanten der Fußböden bezeichnet. Sie umfasst also die Raumhöhe zzgl. der Dicke der Geschossdecke.
Die Geschosshöhe beträgt in der Regel zwischen 2,6m und 3,2m.
Verwandte Begriffe: Geschoss, Etage, Wand, Decke