Baulexikon: Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Bei dem Kauf eines Grundstücks wird eine Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt seit 1.1.1997 3,5% vom Kaufpreis. Der Kaufpreis muss hierbei in etwa dem Wert des Grundstücks entsprechen.
Befreiungen von der Grunderwerbssteuer sind nur bei nahen Verwandeten oder Eheleuten möglich.
Verwandte Begriffe: Grundstück, kaufen, Steuer