Baulexikon: Grunderwerbsteuer
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Grunderwerbsteuer

Bei dem Kauf eines Grundstücks wird eine Grunderwerbsteuer fällig. Sie beträgt seit 1.1.1997 3,5% vom Kaufpreis. Der Kaufpreis muss hierbei in etwa dem Wert des Grundstücks entsprechen.

Befreiungen von der Grunderwerbssteuer sind nur bei nahen Verwandeten oder Eheleuten möglich.

Verwandte Begriffe: Grundstück, kaufen, Steuer

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