Baulexikon: Nutzungsänderung
Nutzungsänderung
Werden Bauteile so umgebaut, dass Sie einen neuen Zweck erfüllen, spricht man von einer Nutzungsänderung oder Umnutzung. Das kann der Ausbau eines Dachgeschosses oder eines Kellers zur Wohnung, eines Stalles oder Scheune zur Garage usw. sein.
Unter den Begriff Nutzungsänderung fallen auch anbauten und Einbauten von Dachfenstern oder Dachgauben, Wintergärten, verglaste Balkone, erweiterte Eingänge, also alles, was das Äußere eines Hauses deutlich verändert. Nutzungsänderungen müssen von der Unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden
Verwandte Begriffe: Dachgeschoss, Umbau,