Baulexikon: Realteilung
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Realteilung

Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder Reihenhauses wird im Gegensatz zum Wohnungseigentum das Grundstück tatsächlich geteilt und dieser Vorgang im Grundbuch vollzogen. Dies nennt man Realteilung. Für jedes neu entstandene Grundstück, das in der Regel vermessen werden muss, wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt und somit ermöglicht, an den einzelnen entstandenen Grundstücken Eigentum zu erwerben.

Verwandte Begriffe: Grundstück, Eigenheim

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