Baulexikon: Teilungserklärung
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Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist zusammen mit der Gemeinschaftsordnung der wichtigste Bestandteil der Regelungen für alle Eigentümer einer Wohnungsanlage. Sie ist die juristische Basis für die Beziehungen der Eigentümer untereinander. In der notariell beurkundeten Teilungserklärung ist der Anteil des Käufers am Grundstück und am Gebäude festgelegt. Sie enthält einen Aufteilungsplan mit Plänen des Gemeinschaftseigentums und der Eigentumswohnung. Nach Prüfung der Teilungserklärung wird das vorhandene Grundbuch geschlossen und für jede einzelne Wohnung ein gesondertes Wohnungsgrundbuch angelegt.

Verwandte Begriffe: Abgeschlossenheitsbescheinigung,

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