Baulexikon: Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan
Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des verwalteten Gemeinschaftseigentums, die anteiligen Verpflichtungen der Eigentümer zur Lasten- und Kostenübernahme sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Er ist jeweils für ein Jahr aufzustellen und durch die Eigentümergemeinschaft zu bestätigen.
Verwandte Begriffe: Hausgeld Eigentumswohnung