Warmes Wasser nach Sekunden Mietrecht03.03.2005 14:15 Erhitzt sich das Leitungswasser in einer Mietwohnung erst nach mehreren Minuten auf Körpertemperatur und wird dadurch die Wasserrechnung in die Höhe getrieben, kann die Miete (hier: um fünf Prozent) gemindert werden. Spätestens nach 15 Sekunden muss eine Temperatur von 40 Grad erreicht sein (LG Berlin, 64 S 108/01). |