Mietrecht
Bei Verkauf einer Wohnung verliert der Mieter das Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmangel

12.08.2006 08:30
Ein Mieter hat nach dem Verkauf der von ihm gemieteten Wohnung kein Recht mehr, dem ersten Vertragspartner Mietzahlung wegen eines Mangels zu verweigern. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Juni 2006 (Az. VIII ZR 284/05). Die gestern veröffentlichte Entscheidung des BGH verpflichtet einen Mieter, der wegen eines Wasserflecks ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht hatte, zur Zahlung an seinen bisherigen Vermieter. Die Richter begründeten dies damit, dass zwischen den früheren Vertragsparteien kein gegenseitiges Schuldverhältnis mehr bestehe, was Voraussetzung für ein Zurückbehaltungsrecht sei. Mit dem Verkauf der
Wohnung seien die mietrechtlichen Ansprüche auf den neuen Eigentümer übergegangen. Einen möglichen Schadenersatz gegenüber dem alten Vermieter hatte der Mieter nicht geltend gemacht.
Passende Stichworte zu weiteren Nachrichten: