Gesetzgebung
Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für alle privaten Vermieter

23.08.2006 11:00
Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für private Vermieter, die weniger als 50 Wohnungen vermieten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin und dementiert damit Meldungen, dass das Gesetz nur auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen angewendet werden kann.

Die Grenze zum so genannten Massengeschäft liegt bei 50 Wohnungen. Wer weniger Wohnungen vermietet muss die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft bei der Vermietung beachten. Für Vermieter mit mehr als 50 Wohnungen gelten auch die weiteren Diskriminierungsmerkmale Alter, sexuelle Identität, Geschlecht, Religion und Behinderung.

Allen Vermietern drohen durch die Beweislastregelung Schadenersatzprozesse, wenn sie ihr diskriminierungsfreies Verhalten nicht beweisen können. „Wichtig ist nicht mehr allein, andere Menschen nicht zu diskriminieren, genauso wichtig ist es, dies auch beweisen zu können“ erläutert Dr. Kai H. Warnecke von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund.

So seidie Empfehlung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums irreführend. Das Ministerium weist darauf hin, dass Vermieter, die kein Massengeschäft betreiben, die Mieterauswahl nicht dokumentieren müssten. „Dieser Hinweis ist gefährlich und kann teuer werden“, so Warnecke. Haus & Grund empfiehlt daher allen Vermietern eine derartige Dokumentation zu Beweiszwecken
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