Energieausweise - Wärmeschutz beim Wohnungsbau wird transparenter12.11.2006 09:20 Ob Energieausweis oder Energiepass: Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher. Dazu soll der Energieausweis für bestehende Gebäude beitragen, den Verkäufer oder Vermieter im Falle eines geplanten Verkaufs oder einer Vermietung den Kauf- und Mietinteressenten in Zukunft vorzeigen müssen.
Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon lange - seit 1995 - vorgeschrieben, gegenwärtig aufgrund der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2004. Für den Gebäudebestand hat sich die Regierungskoalition nun auf Regeln geeinigt, die mit der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend werden. Allgemein wird zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden. Welcher Ausweis bei Wohngebäuden jeweils verwendet wird, hängt von der Größe und dem Baujahr des Wohngebäudes ab. Der künftige Energieausweis muss bei einem geplanten Verkauf oder einer Vermietung von Wohngebäuden und Wohnungen den Kauf- bzw. Mietinteressenten zugänglich gemacht werden.
Bevor die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung beschließt und sie dem Bundesrat zur Zustimmung zuleitet, haben die Länder und die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Referentenentwurf.
Grundlage zur Umsetzung der Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (Richtlinie 2002/91/EG vom 16.12.2002) der EG in deutsches Recht ist die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) im September 2005.
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