Neues Baugesetzbuch stärkt die Zentren in den Städten
Zum Jahreswechsel tritt das Gesetz.....

07.01.2007 14:20
... zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte in Kraft. Mit dem Gesetz werden im Baugesetzbuch die Steuerungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden für eine nachhaltige Entwicklung deutlich ausgebaut.

"Wir wollen die Zentren in unseren Städten als Orte des gesellschaftlichen Lebens weiter stärken. Mit den Änderungen im Baugesetzbuch geben wir den Kommunen dafür ein modernes Instrumentarium in die Hand", sagte heute Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee in Berlin.

Wichtigste Neuregelung ist die Einführung eines neuen 'beschleunigten Verfahrens', mit dem die Kommunen in die Lage versetzt werden, für Bebauungspläne der Innenentwicklung eine zügigere Planung zu realisieren. Das erleichtert die Planungspraxis in den rund 13.000 Städten und Gemeinden in Deutschland spürbar. Damit erhalten die Innenstädte einen Standortvorteil gegenüber der 'grünen Wiese' und werden attraktiver für Investitionen. Zugleich wird auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet, zum Beispiel durch die erleichterte Verdichtung von städtischen Gebieten, der stärkeren Einbeziehung des Bestandes und von brachliegenden Flächen, und der Anpassung von Wohnquartieren an die Bedürfnisse des alten- und familiengerechten Wohnens. Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich sind auch Bebauungspläne für die Wiedernutzung stillgelegter Gewerbeflächen.

Das Gesetz sieht vor, dass zeit- und kostenaufwendige förmliche Umweltprüfungen bei Bebauungsplänen der Innenstadtentwicklung von einer Größenordnung bis zu 20.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche entfallen. Das gleiche gilt nach einer Vorprüfung des Einzelfalls bis 70.000 Quadratmeter zulässiger Grundfläche. Darüber hinaus wird unter anderem die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gestrafft.

Die Schaffung und Sicherung wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten soll durch ein neues Instrument zur planerischen Steuerung der Einzelhandelsansiedlung verbessert werden. Dies dient dem Ziel einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung, die gerade für ältere Mitbürger, etwa auf Grund eingeschränkter Mobilität, von großer Bedeutung ist.

Des Weiteren trifft das Gesetz Regelungen, die den Abschluss von Sanierungsverfahren beschleunigen und erleichtern. Sanierungsverfahren sollen künftig, wenn möglich, nicht länger als 15 Jahre dauern. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen wird vereinfacht.

Sogenannte "Business Improvement Districts" sollen gefördert werden. Grundlage dieser Einrichtungen sind Eigeninitiative und Selbstverpflichtung der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden mit dem Ziel, den lokalen Standort aufzuwerten. In einigen Ländern bestehen hierzu bereits Regelungen. Mit dem Gesetz unterstützt das Städtebaurecht des Bundes solche Initiativen vor Ort.

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