Umsatzsteuererhöhung – Vermieter sollten Mietverträge anpassen Gewerbliche Mietverträge25.01.2007 16:00 Aufgrund der seit Anfang des Jahres geltenden höheren Umsatzsteuer sollten gewerbliche Mietverträge angepasst oder ergänzt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Dies betrifft alle umsatzsteuerpflichtigen Mietverhältnisse, zum Beispiel bei einem Gewerberaummietvertrag. Mit der Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 Prozent müssen alle Verträge bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben enthalten. Nur so kann der Mieter die ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuern beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.
Der Mietvertrag selbst gilt zusammen mit den dazu gehörigen Zahlungsbelegen grundsätzlich als Rechnung, die vom Finanzamt für den Vorsteuerabzug anerkannt wird. Mietvertrag und Belege müssen aber unter anderem folgende Angaben enthalten:
• Ausstellungsdatum sowie Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vermieters
• einmalige Rechnungsnummer und Bezeichnung des Mietobjekts
• der Kalendermonat und Höhe der Mietzahlung
• den anzuwendenden Steuersatz sowie den entsprechenden Umsatzsteuerbetrag
Gewerbliche Mieter hätten grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. „Im Gegenzug ist der Mieter aber auch verpflichtet, den seit Jahresbeginn geltenden, höheren Umsatzsteuersatz zu zahlen“, erklärt Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.
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