Rechtsprechung Schönheitsreparaturen05.02.2007 08:15 Eine Vertragsklausel, nach der der Mieter unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss, ist unwirksam (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05).
Quelle: Deutscher Mieterbund
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