BSI: Riester-Förderung für die Immobilie nicht weiter hinauszögern Es muss gehandelt werden22.04.2007 11:00 Anlässlich des heutigen Koalitionstreffens zur Riester-Förderung für die Immobilie fordert die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), die von der Regierung bereits zum 1. Januar 2007 zugesagte Unterstützung für die Wohn-Vorsorge endlich umzusetzen.
„Jede weitere Verzögerung bei der Einbeziehung von Immobilien in die Riester-Förderung verspielt das Vertrauen von Bürgern und Immobilienwirtschaft. Die Bundesregierung muss handeln und ihr Verspechen einlösen“, mahnt Walter Rasch, der Vorsitzende der BSI sowie des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen.
Bei der Einigung auf ein gangbares Modell müssten die Fraktionen aufeinander zugehen. „Die Eigenheimzulage wurde im Schweinsgalopp gestrichen. Die hierfür versprochene staatlich geförderte Wohn-Vorsorge für das Alter darf jetzt nicht im politischen Nirwana landen“, appelliert Rasch. Wichtig sei vor allem, dass es für die Bürger eine echte Wahlfreiheit bei der Riester-Förderung gebe und die Immobilie gegenüber der Geld-Rente nicht schlechter gestellt werde. Aus diesem Grunde sollte die Entnahme des gesamten angesparten Riester-Vermögens für den Immobilienerwerb möglich sein.
Auch schlägt die BSI vor, dass Riester-Zulagen vollständig zur Tilgung von Darlehen eingesetzt werden können, um gerade den Beziehern niedriger Einkommen eine Immobilie als Altersvorsorge zu ermöglichen. Neben dem Erwerb einer selbst genutzten Immobilie sollte nach Auffassung der BSI ebenso die vermietete Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und das Dauerwohnrecht über Riester gefördert werden.
Kompromissbereitschaft verlangt Rasch von den Regierungsfraktionen vor allem bei der so genannten nachgelagerten Besteuerung, dem größten Zankapfel. Hier geht es um die Frage, ob für den Immobilienerwerb genutztes Riester-Vermögen bereits in der Ansparphase oder erst bei Eintritt in den Ruhestand versteuert werden muss. Das von der BSI vorgelegte KaNaPE-Modell sieht zwar die nachgelagerte Besteuerung vor. Dies sei jedoch keine zwingende Forderung, sondern ein Angebot an den Gesetzgeber, um der bisherigen Riester-Systematik Rechnung zu tragen.
Quelle: haus und Grund
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