Kabinett beschließt Energieausweis Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf10.05.2007 11:00 „Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.
Rips kritisierte insbesondere, dass der bedarfsorientierte Energieausweis nur für vor 1978 errichtete Gebäude mit bis zu vier Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben wird. „Wir fordern den Bedarfsausweis für alle Häuser, weil nur er Informationen über die Effizienz der Heizungsanlage und der Wärmedämmung liefern kann. Hier können tatsächlich auch konkrete gebäudebezogene Modernisierungsempfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ausgesprochen werden.“
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung kann beim Großteil der Bestandswohnungen hingegen auf einen so genannten Verbrauchsausweis zurückgegriffen werden. Dieser Ausweis zeigt letztlich nur den aktuellen Energieverbrauch der Bewohner des Hauses an.
„Wir brauchen einen bundeseinheitlichen bedarfsorientierten Energieausweis und nicht einen Flickenteppich von unterschiedlichsten Lösungen“, forderte Rips. „Eine optimale Vergleichbarkeit des Energiebedarfs für Mieter und Käufer von Immobilien ist nur dann gegeben, wenn alle Gebäude nach einem einheitlichen Verfahren bewertet werden. Dies ist bis auf weiteres nicht sichergestellt:“
Neubau: bedarfsorientierter Energieausweis
Häuser nach umfassender Sanierung und Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: bedarfsorientierter Energieausweis
Häuser, vor 1978 errichtet, mit bis zu vier Wohnungen: bedarfsorientierter Energieausweis ab 1.1.2008
Bis 1.1.2008: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis
Häuser, nach 1978 errichtet bzw. mit mehr als vier Wohnungen: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis
Häuser, die nach 1965 gebaut wurden: Energieausweis ab 1.7.2008
Rips: „Wir begrüßen, dass das Kabinett die Forderungen des Deutschen Mieterbundes aufgegriffen hat und klarstellt, dass Mietern der Energieausweis zur Verfügung gestellt werden muss. Sie können eine Kopie des Energieausweises verlangen. Positiv ist auch, dass beschlossen wurde, eine Bußgeldregelung aufzunehmen.“
Eigentümer, die potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis nicht vorlegen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. „Wir fordern alle Verbraucher auf, sich bei Anmietung oder Kauf einer Immobilie den Energieausweis vorlegen zu lassen. Wann immer möglich, sollten Mieter nach einem bedarfsorientierten Energieausweis fragen“, so Rips.
Quelle: Mieterverein
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