EnEV verabschiedet: Energieausweis für Gebäude wird Pflicht29.06.2007 08:05 Das Bundeskabinett hat gestern die Energieeinsparverordnung EnEV
mit den Änderungen des Bundesrates verabschiedet.
Damit wird der Energieausweis für Gebäude Pflicht. Die Einführung erfolgt in drei Stufen: Ab dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer oder Vermieter von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gebaut wurden, den potentiellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Für alle Wohngebäude mit Baujahr nach 1965 wird der Ausweis ab 1. Januar
2009 Pflicht, für Nicht-Wohngebäude ab 1. Juli 2009.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird nur der
Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre aufgelistet. Der Bedarfsausweis dagegen zeigt unabhängig von den individuellen
Heizgewohnheiten ein objektives Bild der energetischen Beschaffenheit von Gebäude und Heiztechnik auf.
Bis 30. September 2008 kann für alle Gebäude zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden. Ab dem 1. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die
vor der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden und diesem Anforderungsniveau nicht entsprechen, vorgeschrieben. Für alle
anderen Gebäude kann generell zwischen den beiden Ausweis-Typen gewählt werden. Ausgestellt wird der Ausweis mit einer
Gültigkeitsdauer von jeweils 10 Jahren unter anderem von Architekten, Planungsingenieuren, Energieberatern, Technikern und von
qualifizierten Fachleuten des Heizungs- und
Schornsteinfegerhandwerks.
Eine sehr wirkungsvolle und unter Kosten-Nutzen-Aspekten vergleichsweise günstige Sanierungsmaßnahme zur Effizienzsteigerung
ist die Erneuerung einer veralteten Heizungsanlage. Wird ein betagter
Standardkessel beispielsweise durch ein sparsames Öl-Brennwertgerät ersetzt sinkt, der Energieverbrauch um bis zu 30 Prozent. Während nämlich veraltete Kessel oftmals nur ein Drittel der eingesetzten
Energie in Nutzwärme umsetzen, schöpfen Öl-Brennwertgeräte nahezu den gesamten Energiegehalt des Brennstoffs aus.
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