Gesetzentwurf zur Wohngeldreform vorgelegt Verbändeanhörung im Bauministerium23.07.2007 08:00 Mieterbund fordert Erhöhung um 15 Prozent und höhere Einkommengrenzen
„Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wohngeldgesetzes ist keine Wohngeldreform, die diesen Namen verdient. Die Grundsatzfrage nach der längst überfälligen Erhöhung des staatlichen Zuschusses zum Wohnen wird vollständig ausgeklammert“, kritisierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, bei der heutigen Verbändeanhörung zum Wohngeldgesetz im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. „Wir brauchen eine Erhöhung des Wohngeldes um mindestens 15 Prozent, und wir brauchen höhere Einkommensgrenzen, um den Bezieherkreis von Wohngeld zu erweitern. Die Bundesregierung muss ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag ernst nehmen und ihren Feststellungen aus dem soeben veröffentlichten Wohngeld- und Mietenbericht 2006 Taten folgen lassen. Der Wegfall der bisher für die Höhe des Wohngeldes mit entscheidenden Differenzierung in vier Baualtersklassen ist richtig. Er ist der einzige greifbare Vorteil, den der Gesetzentwurf für Wohngeldempfänger mit sich bringt“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Dagegen ist der Versuch, wohnungsbezogene Leistungen auf einander abzustimmen, beim besten Willen nicht erkennbar.“
Im Koalitionsvertrag heißt es, Wohngeld diene der sozialen Absicherung des Wohnens. Bund und Länder werden das Wohngeld gerecht und zügig mit dem Ziel einer deutlichen Vereinfachung überprüfen. Im Wohngeld- und Mietenbericht 2006 wird erklärt, die Gewährleistung der sozialen Absicherung des Wohnens bleibe vorrangiges Ziel. Insbesondere das Wohngeld behalte seine zentrale Bedeutung. Damit einkommensschwächere Haushalte die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können, werde Wohngeld geleistet.
Tatsächlich ist seit dem 1. Januar 2001 das Wohngeld nicht mehr erhöht worden. Selbst die damalige Erhöhung hatte nicht ausgereicht, die Wohnkostensteigerungen seit 1990 vollständig auszugleichen. Seit 2001 sind die Mieten ohne Nebenkosten um 6,5 Prozent gestiegen. Die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll sind in diesem Zeitraum um über 10 Prozent, die Kosten für Strom um 23,8 Prozent, für Gas um 30,3 Prozent und für Öl um 53,3 Prozent gestiegen.
Rips: „Für diese Preissteigerungen gibt es bis heute keinen Ausgleich und keinen Zuschlag über das Wohngeld. Die Heizkosten werden überhaupt nicht berücksichtigt.“
Zurzeit erhalten noch rund 680.000 Haushalte Wohngeld. Für diese Haushalte lag die Wohnkostenbelastung trotz Zahlung des staatlichen Zuschusses schon im Jahr 2005 bei knapp 40 Prozent. „Nach unseren Schätzungen liegen die Wohnkostenbelastungen heute deutlich über der 40-Prozent-Grenze. Betroffen hiervon sind insbesondere Ein- und Zweipersonenhaushalte, vor allem Rentnerhaushalte. Hier verliert das Wohngeld zunehmend die ihm zugedachte Entlastungsfunktion“, erklärte der Mieterbund-Präsident.
Die sinkende Entlastungsfunktion des Wohngeldes zeigt sich auch daran, dass heute knapp 60 Prozent aller Wohngeldbezieher tatsächlich eine höhere Miete zahlen müssen, als bei der Wohngeldberechnung zugrunde gelegt wird. Hier wird nicht auf die tatsächlich gezahlte Miete abgestellt, sondern es gelten Höchstbeträge, je nach Wohnungsstandard, Baujahr und Wohnort, die im Wohngeldgesetz festgelegt sind.
„Der Wegfall der Differenzierung der vier Baualtersklassen bringt für Wohngeldempfänger insbesondere in Altbauwohnungen einen spürbaren Vorteil. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass sich die Höchstbeträge nur noch an der teuersten Baualtersklasse ‚ab 1. Januar 1992’ orientieren“, sagte Rips.
Seit 1. Januar 2005 erhalten nur noch die Haushalte Wohngeld, deren Unterkunftskosten nicht im Rahmen anderer Transferleistungen berücksichtigt werden. Im Gegensatz zu Haushalten, die Anspruch auf ALG II haben, werden bei Wohngeldempfängern Wohnkosten nur bezuschusst, vor allem aber bleiben die explodierenden Heizkosten völlig unberücksichtigt. „Hier müssen die Leistungsgesetze auf einander abgestimmt werden. Erwerbstätige mit geringem Einkommen oder Rentner dürfen nicht benachteiligt werden und müssen vor überhöhten Wohnkostenbelastungen geschützt werden“, forderte der Mieterbund-Präsident. „Die jetzt vorgelegte Reform macht keine Anstalten, die Gerechtigkeitslücke zu schließen.“
Quelle: Mieterbund
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