Wohngelderhöhung unverzichtbar Heizkosten müssen berücksichtigt werden18.10.2007 18:15 „Wir brauchen eine 15-prozentige Erhöhung des Wohngeldes, eine Anhebung der Einkommensgrenzen und die Berücksichtigung der Heizkosten beim Wohngeld“, forderte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in einem Gespräch mit Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Wohngeldgesetzes klammert diese Punkte bisher vollständig aus.
Rips und Tiefensee begrüßten, dass es beim Wegfall der bisher für die Höhe des Wohngeldes mit entscheidenden Differenzierung nach Baualtersklassen bleibt. Der Bundesrat ist hier dem Einspruch des Finanzausschusses nicht gefolgt, sondern hat sich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung angeschlossen.
„Das ist einer der wenigen wirklich greifbaren Vorteile, den der Gesetzentwurf für Wohngeldempfänger mit sich bringt“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. „Unverzichtbar ist zusätzlich eine Erhöhung des Wohngeldes.“
Mieterbund-Präsident Rips wies darauf hin, dass das Wohngeld in den letzten Jahren seine Entlastungsfunktion immer stärker verloren habe. Seit Januar 2001 sei der staatliche Zuschuss zum Wohnen nicht mehr erhöht worden. Seit dieser Zeit seien aber die Mieten durchschnittlich um rund 8 Prozent, die „kalten“ Betriebskosten um mehr als 10 Prozent und Stromkosten um über 30 Prozent gestiegen.
„Fatal für Wohngeldbezieher ist, dass die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes überhaupt keine Rolle spielen. Das muss sich dringend ändern“, sagte Rips. Seit der letzten Wohngeldreform hätten sich Öl und Gas um rund 50 Prozent verteuert, ohne dass dies beim Wohngeld berücksichtigt werde.
Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes müssen Wohngeldempfänger heute schon rund 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten zahlen. Haushalte, die geringfügig über den Einkommensgrenzen des Wohngeldgesetzes liegen, haben häufig sogar eine Wohnkostenbelastung von 50 Prozent und mehr. Fast zwei Drittel aller Wohngeldbezieher müssen heute eine höhere Miete zahlen als die, die bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs berücksichtigt wird.
„Das zeigt deutlich, dass eine Wohngeldreform mit einer Anhebung der Einkommensgrenzen und höheren Wohngeldzahlungen dringend notwendig ist“, forderte Rips.
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee zeigte sich den Auffassungen und Forderungen des Deutschen Mieterbundes gegenüber aufgeschlossen.
Quelle: Mieterverein
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