Energieeffizienz im Wohnungsbereich verbessern Gegen Heizkosteninflation und für Klimaschutz29.12.2007 08:00 Seit dem Jahr 2004 sind die Heizkosten trotz ständig sinkenden Energieverbrauchs um 25 Prozent gestiegen. Die aktuelle jährliche Preissteigerungsrate liegt bei über 10 Prozent. Die Ölpreise haben sich seit 2004 um mehr als 45 Prozent und die Gaspreise um knapp 40 Prozent verteuert.
„Diese Preisspirale und Heizkosteninflation lässt sich nur stoppen, wenn es gelingt, die Energieeffizienz im Wohnungsbereich deutlich zu verbessern. Dazu muss neben dem Wohnungsneubau auch der Wohnungsbestand seinen Beitrag leisten“, forderte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Wir unterstützen Ziel und Ausrichtung des von der Bundesregierung Anfang Dezember beschlossenen Energie- und Klimaprogramms. Es ist ohne Alternative, geht aber letztlich nicht weit genug. Unser Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Einbeziehung des Wohnungsbestandes in den Anforderungskatalog.“
Energieeinspar-Verordnung
Im nächsten Jahr wird eine neue Energie-Verordnung beschlossen. In zwei Schritten – 2009 und 2012 – sollen dann die Anforderungen an die Energieeffizienz um jeweils 30 Prozent verschärft werden.
Rips: „Gut, das entspricht unserer Forderung nach Niedrigenergiehausstandard. Damit wird der maximale Wärmebedarf von heute noch zulässigen 120 kWh auf etwa 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr reduziert. Allerdings gelten die verschärften Anforderungen nur für den Neubau und Bestandsobjekte bei grundlegender Sanierung. Es fehlt eine Festlegung, wann der Wohnungsbestand insgesamt welche energetischen Voraussetzungen erfüllen muss.“
Austausch von Nachstromspeicherheizungen
Mit der Novelle der Energieeinspar-Verordnung im Mai 2008 wird auch der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen beschlossen werden – aber nur im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren. Die erste Tranche soll für Nachtstromspeicherheizungen, die zum 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden, im Jahr 2020 beginnen.
Rips: „Richtig, Nachtstromspeicherheizungen – ca. 6 Prozent der Heizungen – gehören abgeschafft. Die von der Energieeinspar-Verordnung vorgesehenen Laufzeiten über 30 Jahre sind aber zu lang. Der zwingende Austausch sollte nicht erst im Jahr 2020 beginnen, sondern dann abgeschlossen werden.“
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Der Anteil der erneuerbaren Energien (Biomasse, Geothermie, solare Strahlungsenergie oder Umweltwärme) an der Wärmebereitstellung soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen. In einem so genannten Wärmegesetz werden Pflichten für die Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertiggestellt werden, festgelegt. Für den Wohnungsbestand gibt es keine Vorgaben.
Rips: „Die Ausklammerung des kompletten Wohnungsbestandes aus dem Anforderungskatalog des Wärmegesetzes ist falsch. Der Zweck des Gesetzes – zum Beispiel Klimaschutz, Schonung fossiler Ressourcen, Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten – wird nicht erreicht, wenn die Wirkungen auf den Neubau beschränkt bleiben. Wir brauchen mindestens eine Einbeziehung des Wohnungsbestandes nach dem Muster der Regelung in Baden-Württemberg. Hier hat die CDU-Landesregierung ein Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Energien beschlossen, das den Wohnungsbestand einschließt. Unverständlich ist mir, warum die CDU auf Landesebene Vorreiter ist, auf Bundesebene aber Verbesserungen blockiert.“
Contracting
Die Bundesregierung spricht von so genanntem Einsparcontracting. Beim Contracting übernimmt anstelle des Vermieters ein Wärmelieferant die Versorgung der Wohnung mit Wärme und Warmwasser. Der kann dann einen kalkulierten Wärmepreis von den Mietern fordern. Zurzeit prüft die Bundesregierung, inwieweit durch Contracting Energieeinsparpotenziale mobilisiert werden können.
Rechtlich problematisch ist, dass im laufenden Mietverhältnis nur auf Contracting umgestellt werden kann, wenn der Mieter zustimmt bzw. wenn dies im Mietvertrag vorgesehen ist. Die Bundesregierung begrüßt die zurzeit stattfindenden Gespräche zwischen dem Bundesverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) und dem Deutschen Mieterbund, im Rahmen derer geprüft wird, ob freiwillige Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter möglich sind.
Rips: „Contracting ist für uns dann akzeptabel, wenn gleichzeitig der Wärmelieferant verpflichtet ist, spürbare Modernisierungen zur Energieeinsparung vorzunehmen. Sichergestellt werden muss, dass über Wärmecontracting nicht zusätzliche Kosten auf die Mieter abgewälzt werden. Geklärt werden müssen auch Regelungen zur Transparenz der Preisfindung. Wir wollen gemeinsam mit dem GdW hierzu einen Vorschlag erarbeiten.“
Novellierung der Heizkostenverordnung
Die Bundesregierung plant, die Heizkostenverordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten regelt, zu ändern. Vorgesehen ist, dass in Gebäuden, die den so genannten Passivhausstandard erreichen, die Verpflichtung zur Erstellung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung entfällt. Außerdem soll die Möglichkeit eröffnet werden, den verbrauchsabhängigen Kostenanteil bei der Heizkostenabrechnung zu erhöhen. Geprüft wird zusätzlich, ob bei gravierenden Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Einhaltung bzw. Nachrüstung energetischer Standards ein Kürzungsrecht in der Heizkostenverordnung geschaffen werden soll.
Rips: „Die Vorhaben zur Änderung der Heizkostenverordnung sind richtig. Es macht keinen Sinn, bei Passivhäusern noch teure Verbrauchserfassungen vorzuschreiben. Hier sind irgendwann die Erfassungskosten höher als die reinen Energiekosten.
Richtig ist aber vor allem, dass ein Kürzungsrecht für Heizkosten im Gesetz verankert wird. Wenn die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz nicht eingehalten werden, reichen Bußgeldvorschriften nicht aus. Mieter sollen dann zum Beispiel 15 Prozent der auf sie entfallenden Heizkosten von ihrer Abrechnung abziehen dürfen. Eine vergleichbare Regelung gibt es seit fast 20 Jahren in der Heizkostenverordnung. Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Mieter 15 Prozent von ihren Heizkosten abziehen.“
Mietrecht
Mietrechtliche Änderungen plant die Bundesregierung nicht. Forderungen von Eigentümerverbänden werden nicht aufgegriffen.
Rips: „Richtig! Es gibt objektiv keinen Bedarf, das geltende Mietrecht zu ändern.“
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