Schwäbisch Hall-Bausparer müssen keine Kreditverkäufe fürchten Bauspardarlehen gesetzlich geschützt 31.01.2008 19:15 Auch Sicherheit bei Vor- und Zwischenkrediten / Hilfe bei Not leidenden Krediten
Schwäbisch Hall, 31. Januar 2008 – Bausparer müssen Kreditverkäufe nicht fürchten. Die Grundlagen dafür sind im Bausparkassengesetz verankert, das einen missbräuchlichen Verkauf von zugeteilten Bau-spardarlehen ausschließt. Einen Schritt weiter geht jetzt die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die größte deutsche Bausparkasse schließt auch den Verkauf von Vor- und Zwischenkrediten aus. Einen Zinszuschlag erhebt das Institut für diese zusätzliche Sicherheit nicht. Vorstandsvorsitzender Dr. Matthias Metz stellt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion klar: „Für Schwäbisch Hall sind Kreditverkäufe kein Thema: Wir haben keine verkauften Kredite und planen auch keine Kreditverkäufe.“
Metz warnt davor, zur Verhinderung von Missbräuchen beim Kreditverkauf das bewährte und kostengünstige Sicherungsinstrument der Grundschuld in Frage zu stellen. Auch dürfe die Refinanzierung von Wohnungsbaudarlehen am
Kapitalmarkt nicht grundsätzlich behindert werden. Besser sei es, durch praktische und einfache Schutzregelungen Sicherheit für den Bauherren und Immobilienkäufer zu garantieren. Natürlich müssten Kreditinstitute bei andauerndem Zahlungsverzug des Schuldners Darlehen kündigen können. „Wir verkaufen aber weder gute noch Not leidende Kredite“, betont Metz. Schwäbisch Hall kümmere sich selbst um die bei Bausparfinanzierungen geringe Quote Not leidender Kredite. Dabei sei das vorrangige Ziel, den Kunden aus vorübergehenden Notsituationen herauszuführen. „Unsere Devise lautet: Sanieren geht vor Vollstrecken“, so der Schwäbisch Hall-Vorstandsvorsitzende.
Quelle:
Schwäbisch Hall
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