Förderprogramm des Bundes muss für stabile und praktikable Rahmenbedingungen sorgen
Mit "stromerzeugenden Heizungen" die deutsche Energieversorgung modernisieren!

07.11.2008 11:00
Stromerzeugende Heizungen sind eine effiziente Modernisierungsalternative für Millionen veralteter Heizungsanlagen in Deutschland.

Diese vergleichsweise neue Technik funktioniert nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). D.h. Wärme und Strom werden hier im selben Gerät produziert. Diese Mini-/Mikro-KWK-Anlagen versetzen z.B. Ein- und Mehrfamilienhaus-Besitzer in die Lage, Raumwärme sowie einen großen Teil des im Haus benötigten Stroms selbst zu erzeugen und den Überschuss ins Stromnetz einzuspeisen. Mit dieser hocheffizienten Technik werden Umwandlungs- und Leitungsverluste vermieden. Anlagenbetreiber gewinnen damit ein Stück Autonomie zurück. Gleichzeitig wird das Klima entlastet.

Die Markteinführung dieser innovativen Technik ist ausdrückliches Anliegen der Bundesregierung, die ein spezielles Förderprogramm aufgelegt hat. Hier aber sehen die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. und der BDH Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. Anpassungsbedarf.

"Für die breite Markteinführung hocheffizienter Mikro-KWK-Anlagen benötigen wir für einen überschaubaren Zeitraum eine stabile Anschubfinanzierung mit kalkulierbaren Förderkonditionen. Nur so können die anspruchsvollen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung wirklich erreicht werden", betonte Andreas Prohl, Präsident der ASUE. Prohl fordert eine Verlängerung des gegenwärtig bis Jahresende begrenzten Förderprogramms.

"Hierzu gehört auch, dass das Bewilligungsverfahren bei der Fortführung des seit 1. September 2008 angelaufenen Förderprogramms künftig praxisgerecht gestaltet wird. Aktuell erscheint das Bewilligungsverfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verbesserungsbedürftig", so Prohl weiter.

Diese Forderung präzisierte Klaus Jesse, Präsident des BDH: "Insbesondere das individuelle Nachweisverfahren des späteren Anlagebetriebs (Volllaststunden), an dem sich die Höhe der Förderung bemisst, ist zur Zeit praxisfern ausgestaltet. Hier sollte eher mit einer realistischen Standardannahme bei entsprechendem Fördersatz operiert werden. Nur wer über 2.500 Volllaststunden erzielt, sollte zusätzliche Nachweise für eine - dann höhere - Förderung erbringen müssen."

Für mehr Vertrauen in das Förderangebot bei den Antragstellern könne der Verzicht auf die Androhung der Rückzahlung von Fördermitteln bei Nichteinhaltung von Emissionsgrenzwerten sorgen. Hier werde der Gebäudeeigentümer überfordert. Denn welcher Anlagenbetreiber könne die Technik selbst beeinflussen? Besser sei es, auf der Grundlage von testierten Herstellerangaben über die Förderung zu entscheiden. Darüber hinaus sei es dringend erforderlich, den gegenwärtig in den Förderbedingungen enthaltenen pauschalen Vorrang der Fernwärmeversorgung, durch eine qualifizierte Regelung zu ersetzen.

Damit die anspruchsvollen Klimaschutzziele der Bundesregierung eher erreicht werden können, fordern beide Verbände den Kreis der Antragsberechtigten auszuweiten. Es sei überhaupt nicht einzusehen, warum die Energieeinsparpotentiale in den Betrieben der sogenannten Primärproduktion (z. B. in der Landwirtschaft) nicht genutzt werden und diese keine Fördermittel für den Einsatz von Mikro-KWK-Anlagen bekommen sollen.

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