Modernisierung Neue Förderbeträge für Heizungsmodernisierungen23.02.2010 13:15 Die bisher häufig genutzte Kesseltauschprämie für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen, energieeffizienteren Brennwertkessel (Öl, Gas) in Kombination mit einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird nun doch in 2010 fortgesetzt. Nachdem Ende 2009 zunächst das Auslaufen der Kesseltauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums angekündigt wurde, können sich nun alle Heizungsmodernisierungswilligen freuen. Allerdings wurde der Kesseltauschbonus reduziert. Anstelle der bisher gewährten 750 Euro wird die Förderung auf 400 Euro gesenkt. Nach der neuen Regelung werden alle seit dem 1.1.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge bewilligt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt hingegen ganz.
KfW ändert Konditionen für Heizungsmodernisierungen mit Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile Zum 1. April diesen Jahres ändert die KfW-Bankengruppe die Konditionen im Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung". Deshalb besteht nur noch bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) die Möglichkeit, KfW-Fördermittel für den alleinigen Austausch von Komponenten in Anspruch zu nehmen, z. B. der Ersatz einer Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe oder den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen. "Alle Hausbesitzer, die jetzt noch zu den alten Konditionen einen Austausch vornehmen wollen, sollten sich jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen", empfiehlt Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. (VdZ) in Bonn. Wer bis zum Stichtag handelt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber in Höhe von 100 Euro zu den Gesamtkosten inklusive Einbau.
Ab April greift die KfW-Sonderförderung (Programm 431) durch die eine Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro. Der 25-prozentige Zuschuss - beispielsweise für den Austausch einer Heizungs- oder Zirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe und den Einbau moderner Thermostatventile - wird dann nur noch in Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich und einem Heizungs-Check durch das Fachhandwerk gewährt.
Neues KfW-Antragsverfahren
Ein neues Online-Antragsverfahren verspricht laut KfW eine kurzfristige und bevorzugte Bearbeitung der Förderanträge. Die für die Zuschussbeantragung notwendigen Dokumente finden sich auf www.kfw-foerderbank.de unter Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung 431. Zu beachten ist, dass Anträge ab dem 1. April bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Pumpenaustauschs bei der KfW eingehen müssen. Für Maßnahmen die vor April durchgeführt werden, hat man sechs Monate Zeit. Stichtag für den Beginn der Frist ist jeweils das Datum der Rechnungsstellung durch den Fachhandwerker oder Sachverständigen. Antragsberechtigt sind weiterhin private Eigentümer und die Wohnungswirtschaft.
Vor einer jeden Investition empfiehlt die VdZ, sich von einem Fachhandwerker beraten zu lassen. Die unabhängige Verbraucherplattform www.intelligent-heizen.info bietet dafür eine umfangreiche Fachbetriebssuche. Die hier angesprochenen staatlichen Fördermöglichkeiten lassen sich zudem individuell mit Hilfe der aktuellen Fördermitteldatenbank zusammenstellen.
Quelle: Vereinigung der Deutschen Zentralheizungswirtschaft |