DGB und Mieterbund Pauschalierung von Unterkunftskosten bedroht Existenzminimum von Hartz IV-Empfängern16.01.2011 10:00 Gemeinsame Presseerklärung von DGB und Deutschem Mieterbund
Zu den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss um die Regelsätze im SGB II/SGB XII erklären DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten:
„Im Windschatten der Diskussion um die Regelsätze droht für Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger eine Kürzung ihrer Bezüge, die jede geringe Erhöhung der Regelsätze ins Gegenteil verkehrt. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigung für Kommunen, die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten per Satzung festzulegen und dabei Pauschalen für Miet- und Heizkosten bestimmen zu dürfen, drohen den Betroffenen Leistungskürzungen. Sogar das Existenzminimum könnte unterschritten werden.“
DGB und Mieterbund befürchten einen Flickenteppich unterschiedlicher regionaler Regelungen, die nicht durch unterschiedliche Mietniveaus begründet sind, sondern durch politische Entscheidungen von Kreistagen und Stadträten vor dem Hintergrund der jeweiligen kommunalen Finanznöte. Denn die Kommunen müssen das Gros der Unterkunftskosten im Hartz IV-System schultern. „Angesicht knapper kommunaler Haushalte drohen wieder einmal die Schwächsten den Preis für eine verfehlte Politik zu zahlen. Denn die Unterkunftskosten sind teil des Existenzminimums und dürfen nicht zur freien Manövriermasse nach Haushaltslage werden“, sagten Buntenbach und Siebenkotten.
Mieterbund und DGB haben in einem gemeinsamen Brief an alle Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses die Streichung der Satzungsermächtigung und insbesondere der Pauschalierungsoption gefordert.
Annelie Buntenbach: „Die Übernahme von Unterkunftskosten ist von existenzieller Bedeutung für Millionen Menschen. Bei allem Verständnis für die Finanzsorgen der Kommunen ist hier kein Raum für Kürzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass Wohnen Teil des physischen Existenzminimums ist und den Bedarf im Einzelfall decken muss. Kostensparende Pauschalierungen sind damit nicht vereinbar.“
Lukas Siebenkotten warnte vor direkten oder indirekten Leistungskürzungen bei Miete und Heizkosten: „Es muss bei der Übernahme der Kosten in voller Höhe und einer Angemessenheitsprüfung im Einzelfall bleiben. Nur dann können zum Beispiel bei den Heizkosten die Energieeffizienz des Gebäudes, die unterschiedlichen Kosten der Energieträger und extreme Preisschwankungen, wie zuletzt beim Heizöl, berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Hartz-IV-Reform darf nicht sein, 5 Euro mehr über den Regelsatz und 50 Euro weniger bei den Unterkunftskosten.“
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