02.02.2011 13:05Ein eigenes Haus ist wohl der Traum der meisten Bundesbürger. Dieses gilt es besonders zu schützen mit der Gebäudeversicherung.
Michael Schneider kauft für sich und seine Familie ein Einfamilienhaus. Der Verkäufer macht ihn darauf aufmerksam, dass für das Haus eine Gebäudeversicherung besteht. Herr Schneider möchte nun wissen, ob er das Versicherungsunternehmen über den Eigentümerwechsel informieren muss und ob die Gebäudeversicherung z.B. für einen Feuerschaden leisten wird, der nach dem Verkauf eintreten könnet.
Ferner überlegt Herr Schneider, ob eine Gebäudeversicherung überhaupt erforderlich ist oder ob eine Feuerversicherung ausreicht.
Der Versicherungsschutz für das Wohngebäude umfasst in der Standarddeckung die folgenden Gefahren: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Weiterhin kann der Versicherungsschutz erweitert werden für weiteres gewerbliches Zubehör, sonstige Grundstücksbestandteile oder Mietausfall für gewerblich genutzte Räume.
Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung lässt sich durch zahlreiche Klauseln individuell erweitern. Hierzu können z. B. gehören
- Überspannungsschäden durch Blitzschlag
- Einschluss von Nutzwärmeschäden
- Klima-, Wärmepumpen- und Solaranlagen
- Wasserleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
und viele weitere Einschlüsse.
Die Gebäudeversicherung leistet, wenn versicherte Gefahren auf das versicherte Gebäude einwirken. Für Schäden am Hausrat tritt die Hausratversicherung ein. Die Bedingungen der Gebäudeversicherung kennen keine Definition zum Begriff "Gebäude". In Anlehnung an das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird ein Gebäude wie folgt definiert: "Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen und Sachen schützt."
Die Wohngebäudeversicherung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser. Unter den Versicherungsschutz fallen auch Gebäude, die mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dienen. Auch dazugehörige Garagen und unbedeutende Nebengebäude sind im Versicherungsschutz integriert.
Ferner lassen sich in der Gebäudeversicherung auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versichern.
Herr Schneider macht sich reiflich Gedanken über die Möglichkeit, sein Hab und Gut zu schützen. Er weiß nun, dass die Gebäudeversicherung unverzichtbar für ihn als frisch gebackenen Hausbesitzer ist.
Quelle: IAK GmbH