Prüfpflicht für Heizöltankanlagen
Seit 7 Jahren gilt die neue VAwS in NRW

22.02.2011 17:05
Die Neuregelung der VAwS ist in NRW bereits 2004 in Kraft getreten, trotzdem ist sie noch vielen Betreibern von Tankanlagen ein Fremdwort. Die Verantwortung für die Einhaltung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" liegt dennoch beim Betreiber.


In der VAwS (NRW) wird unter anderem geregelt, wie wassergefährdende Stoffe wie beispielsweise Heizöl oder Diesel gelagert werden müssen. Zudem schreibt die Verordnung regelmäßige Prüfungen durch einen Sachverständigen vor. Durch die Neufassung der Verordnung aus dem Jahr 2004 wurden viele Tankanlagen prüfpflichtig, die von den bereits zuvor bestehenden Prüfpflichten nicht erfasst wurden. Für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Beauftragung der Prüfungen sind alleine die Betreiber der Tankanlagen zuständig. Eine Aufforderung oder Erinnerung vonseiten der Behörden findet nicht statt. So sind auch sieben Jahre nach den Neuregelungen noch viele Anlagenbetreiber in Unwissenheit über ihre Pflichten.

Neuerungen der VAwS für das Bundesland NRW
Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Betreiber von oberirdisch verbauten Tankanlagen (z. B. Heizöl-Kellertanks) mit einem Fassungsvermögen von über 10.000 Litern: Bisher waren Tanks dieser Größe nicht regelmäßig prüfpflichtig. Nach den neuen Vorgaben der VAwS für NRW mussten diese Tankanlagen erstmalig bis Ende 2006 einer Sachverständigenprüfung unterzogen werden. Seitdem unterliegen sie einer Prüfpflicht im Abstand von 5 Jahren. Etwaige Mängel, die bei der Prüfung festgestellt werden, müssen unverzüglich vom Betreiber behoben werden. Unter Umständen entscheidet der Sachverständige dann, dass der Tank anschließend einer erneuten Prüfung unterzogen werden muss. Die Neuerungen der Prüfpflichten soll die Anzahl der umweltgefährdenden Ölunfälle deutlich verringern. Durch die regelmäßige Überprüfung und Instandsetzung der Tankanlagen sollen Lecks und Undichtigkeiten frühzeitig erkannt und behoben werden. Diese Vorsorge dient dabei nicht nur dem Schutz der Umwelt, sondern trägt auch zum langfristigen Werterhalt der Tankanlage bei.

Tankschutz-Fachbetriebe sorgen für Sicherheit
Damit die Prüfung durch den Sachverständigen reibungslos verläuft und Mängel möglichst bereits im Vorfeld behoben werden, empfehlen Tankschutzfirmen eine jährliche Überprüfung der Tankanlage sowie eine regelmäßige Tankreinigung. In NRW führt die Wolfgang Richter GmbH als TÜV-zertifizierter Fachbetrieb seit über 40 Jahren die fachgerechte Überprüfung, Reinigung und Sanierung von Diesel- und Heizöltankanlagen durch. Serviceverträge und regelmäßige Revisionsintervalle bieten dabei den Kunden die Möglichkeit, jederzeit über den Zustand der eigenen Anlage und die notwendigen Prüfintervalle informiert zu sein. Informationen zum Service-Angebot der Wolfgang Richter GmbH finden Interessierte auf www.tankanlagen.com/tankpruefung.

Quelle: Wolfgang Richter GmbH
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