Wichtige Regeln für den Kauf denkmalgeschützter Immobilien
Lage und Baubeschreibung verraten viel über den Kaufpreis

01.04.2011 11:05
Der Kauf von denkmalgeschützten Immobilien ist in Deutschland nach wie vor eine der sichersten Investitionsmöglichkeiten und bietet zudem hohe steuerliche Vergünstigungen. Doch woher weiß ein Laie, ob der Kaufpreis für eine ihm angebotene Immobilie gerechtfertigt ist und was man beim Kauf grundsätzlich berücksichtigen muss? Joachim Bongard, Geschäftsführer von Das-Baudenkmal.de und führender Experte im Bereich denkmalgeschützter Immobilien, hat hierzu die wichtigsten Regeln zusammengestellt.


Kaufpreis: "Als Faustregel gilt: Der Kaufpreis einer hochwertigen Denkmalimmobilie liegt um
ca. 10 bis 20 Prozent höher als bei einer vergleichbaren Neubauimmobilie. Wird dieser Wert deutlich überschritten, so muss es sich entweder um ein wirklich einzigartiges Objekt in exklusiver Lage handeln, oder es ist schlichtweg ein wenig seriöses Angebot."

Lage: "Wir empfehlen unseren Kunden grundsätzlich, sich persönlich von der Lage des Wunschobjektes zu überzeugen", rät der Experte. "Vergleichen Sie die Kaufpreise in gleicher oder ähnlicher Lage, informieren Sie sich über die erzielbaren Mietpreise. Prüfen Sie das direkte Umfeld Ihrer Investition und die vorhandene oder geplante Infrastruktur." Gemeinden, Banken, Verbände und eine intensive Recherche im Internet sind hier wichtige Informationsquellen.

Baubeschreibung: "Je detaillierter die Baubeschreibung ist, desto genauer kann sich der potenzielle Käufer ein Bild von der späteren Qualität der Sanierung machen. Wichtig: Gebäude, die um die Jahrhundertwende gebaut wurden, haben in der Regel keine Feuchtigkeitssperren, die das Mauerwerk vor Nässe schützen. Diese müssen auf jeden Fall durch den Verkäufer im Zuge der Sanierung durchgeführt werden. Ebenso wichtig ist die Einsicht in erstellte Holzschutz- oder Bodengutachten.

Bauträger: "Unsere Empfehlung ist immer, sich zuvor im Grundbuch zu informieren, wie hoch die Immobilie durch die Bauträgerfinanzierung belastet ist. Geschäftsberichte, Bankauskünfte oder Ratings geben weiteren Aufschluss. Fragen Sie nach Referenzobjekten, der Anzahl der bereits erfolgreich sanierten Immobilien, achten Sie auf die Einhaltung der geplanten Fertigstellungstermine, der laufenden Überwachung der Sanierung inkl. Abnahme und Erstellung eines Gutachtens durch den TÜV, oder erbitten Sie Einblick in die Protokolle der ersten Eigentümerversammlung von bereits realisierten Objekten. Ein weiterer, besonders für Kapitalanleger interessanter Punkt ist der Nachweis der tatsächlich durch das Denkmalamt bescheinigten Sanierungskostenanteile bei realisierten Objekten, um zu sehen ob es hier zu größeren Abweichungen gegenüber dem bei Verkaufsstart prognostizierten Wert gekommen ist."

Vermittler: "Finden Sie heraus, ob er auf denkmalgeschützte Immobilien spezialisiert ist. Hat er einen "Bauchladen"- etwa aus Versicherungen, Beteiligungen, alternativen Geldanlagen, Neubau- und Pflegeimmobilien - kann er nicht richtig beraten. Und lassen Sie sich nie dazu drängen, einen Notarvertrag zu unterzeichnen - es ist Ihr Geld!"

Quelle: Das-Baudenkmal.de
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