Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Wenn es zu spät ist...

Vermieter-Rechtsschutzversicherung


12.04.2011 21:15
Wenn der streitsüchtige Mieter sich vor Gericht gegen die Interessen des Vermieters wehrt, kann das schmerzhaft teuer werden. Deshalb ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar, wenn es darum geht, das Kostenrisiko eines Streitfalles zu senken.

Als Vermieter hat man es bei dem geltenden Mietrecht in Deutschland nicht leicht. Gängig sind die Vorurteile: Die Mieter haben eine schlechte Zahlungsmoral, aber streiten sich über jede Kleinigkeit, wenn mal etwas repariert werden muss. Daher ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung beliebter denn je: Sie soll das Kostenrisiko mindern, falls der Weg zum Rechtsanwalt oder zum Gericht unumgänglich wird.

Viele Fälle aus der Praxis belegen, dass sich Vermieter nicht rechtzeitig um den wichtigen Versicherungsschutz bemühen. Wenn erst der Rechtsstreit ausgebrochen ist, kann eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung auch nicht mehr helfen. Denn ein Streitfall, der vor dem Versicherungsbeginn liegt, fällt auch nicht unter den Versicherungsschutz.

Herr Winter musste dieses zu seinem Leidwesen feststellen. An seinem vermieteten Wohnhaus hat sein Mieter ohne vorherige Absprache eine Markise angebracht. Dieses ist nicht nur gegen die Absprachen im Mietvertrag, sondern verstößt auch gegen die Auflagen des Denkmalschutzes. Da sein Mieter nicht im Traum daran denkt, die Markise wieder zu entfernen, sucht Herr Winter seinen Rechtsanwalt auf. Auf die Frage nach einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung muss Herr Winter passen. Nun ist es auch zu spät, da bereits dem Termin beim Rechtsanwalt ein heftiger Schriftwechsel vorangegangen ist. Somit würde dieser Rechtsstreit von der Vermieter-Rechtsschutzversicherung nicht übernommen.

Herr Fröhlich hingegen hat sich mit dem Thema Vermieter-Rechtsschutzversicherung eingehend beschäftigt. Aus Erfahrung weiß er, dass es immer zu Problemen kommen kann, bei denen er Rechtsbeistand benötigt. Daher hat er für sein Fünffamilienhaus auch eine entsprechende Vermieter-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nun ist der Fall eingetreten, wo er sich mit seinem Rechtsanwalt beraten muss. Einer seiner Mieter zieht die korrekte Nebenkostenabrechnung in Zweifel und will die Nachforderung für die Heizkosten nicht bezahlen. Da sich die Kosten durch den harten Winter auf über 300 Euro summieren und Herr Fröhlich diese ja auch an die Energieversorger abführen muss, lässt er sich auf den Rechtsstreit ein. Nach umfangreicher Korrespondenz seines Rechtsanwaltes und dem der Gegenseite kommt es schließlich zum Einlenken des Mieters. Die Nebenkostenabrechnung ist nachweislich einwandfrei. Notfalls hätte Herr Fröhlich seine Interessen auch gerichtlich geltend gemacht, seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung wäre für die Kosten eingetreten.

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass vielfach erst über den Versicherungsschutz nachgedacht wurde, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Vielfach machen sich hier Vermieter keine Gedanken darüber, dass eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung auch eine Wartezeit von drei Monaten hat. Es ist also sinnvoll, sich bereits vor dem Abschluss des Mietervertrages sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Quelle: IAK GmbH
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