Politik plant höhere Schornsteinfegergebühren Haus & Grund warnt vor steigenden Wohnkosten16.05.2011 08:30 . „Die geplante Erhöhung der Schornsteinfegergebühren entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Mieter und Eigenheimer können weiter steigende Wohnkosten nicht mehr tragen.“ Mit diesen Worten kritisiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann einen entsprechenden Verordnungsentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium, der nun dem Bundesrat zugeleitet wurde. Die Energiesparstandards im Wohnungsbestand zwängen die Eigentümer schon heute zu oftmals unwirtschaftlichen Investitionen. Jede weitere Belastung verbiete sich daher.
Die zentralen Kritikpunkte an dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung:
Kohlenmonoxid-Prüfung: Ölheizungen sollen laut Verordnungsentwurf künftig häufiger auf Kohlenmonoxid geprüft werden. Aufgrund des technologischen Fortschritts hält Haus & Grund die Verkürzung des Prüfungsintervalls von zwei Jahren auf ein Jahr für überflüssig.
Fahrtpauschale: Die Fahrtpauschale für Schornsteinfeger in den Stadtstaaten soll laut Verordnungsentwurf angehoben werden. Haus & Grund hält es für nicht nachvollziehbar, dass sich in den vergangenen zwei Jahren der Fahrtaufwand der Schornsteinfeger in den Stadtstaaten geändert haben sollte. Damals hatten Bund und Länder beschlossen, hinsichtlich der Fahrtpauschalen wegen des unterschiedlichen Aufwands zwischen Flächen- und Stadtstaaten zu unterscheiden.
TÜV-Gutachten: Den Plänen zur Gebührenberechnung für Schornsteinfeger lag ein Gutachten des TÜV Hessen zugrunde. Haus & Grund kritisiert, dass dieses Gutachten bis heute nicht veröffentlicht wurde und damit die Grundlagen für die geplanten Gebührenerhöhungen nicht überprüft werden können.
„Wir fordern die Länder auf, diesen Plänen im Bundesrat einen Riegel vorzuschieben. Die ohnehin sicheren Einkommen der Schornsteinfeger dürfen nicht ohne eine sachliche und nachprüfbare Begründung zu Lasten der Eigenheimer und Mieter weiter erhöht werden“, sagte Kornemann abschließend.
Quelle: Haus & Grund |