Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Eine laufende Toilettenspülung und ihr abruptes Ende

Vermieter-Rechtsschutzversicherung


14.06.2011 08:00
Das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter kann schon manchmal ziemlich umständlich sein. In Rechtsfragen ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung ein hilfreicher Partner.

Ein weiteres kurioses Kapitel aus dem Streit zwischen Mieter und Vermieter zeigt wieder einmal deutlich, wie wichtig die Vermieter-Rechtsschutzversicherung ist. Im Streitfall läuft vieles auf eine Vertretung durch Rechtsanwälte hinaus, auch ein Gerichtsverfahren ist nicht immer auszuschließen. Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung soll helfen, das Kostenrisiko in einem Rechtsstreit zu mindern, da sonst kaum eine reelle Chance besteht, ohne Rücksicht auf die Kosten seine eigenen rechtlichen Interessen durchzusetzen.

Das Amtsgericht Wedding (Berlin) hat sich vor einiger Zeit mit einem extrem kuriosen Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter befasst. Allein durch Rechtsanwälte war eine Einigung nicht mehr möglich. Anlass für den Rechtsstreit war das Verhalten des Mieters, dass nachhaltig die Ruhe im Haus selber gestört hat, zahlreiche Nachbarn haben bereits beim Vermieter interveniert und auch die Miete gekürzt.

Was war passiert? Ohne erkennbaren Grund hat der Mieter die Toilettenspülung derartig manipuliert, dass diese ständig lief. Dieses permanente Dauergeräusch zerrte an den Nerven der Nachbarn. Diese haben den spülenden Nachbarn mehrfach versucht, davon abzubringen. Leider ohne Erfolg. Daraufhin haben diese beim Vermieter sich beschwert, der hat wiederum den Mieter mehrfach und unter Androhung der fristlosen Kündigung dazu aufgefordert, die Toilette wieder in ordnungsgemäß in Gebrauch zu nehmen.

Nachdem nun die ersten Mietminderungen vorgenommen wurden, konnte der Vermieter nicht anders. Er sprach über seinen Rechtsanwalt die fristlose Kündigung aus. Auch seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung hat sich der Sache angenommen und eine Kostenübernahme zugesagt. Der renitente Mieter hat nun versucht, seinerseits mit einem Rechtsanwalt der Kündigung entgegenzuwirken und argumentierte mit Fäkalgerüchen aus der Toilette.

Letztendlich gab das Amtsgericht Wedding dem betroffenen Vermieter in allen Punkten recht: Nicht nur die Lärmbelästigung ist völlig inakzeptabel für die übrigen Parteien im Haus, sondern auch der übermäßige Wasserverbrauch und die vorgenommenen Mietminderungen sind ein wirtschaftlicher Schaden für den Vermieter. Den angebrachten Mangel hätte der Mieter wesentlich eher beim Vermieter anzeigen müssen - sofern dieser überhaupt begründet gewesen wäre. Das Verfahren hat letztendlich die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung bestätigt, darüber hinaus hat der Vermieter nun auch noch zivilrechtliche Ansprüche, die befriedigt werden müssen.

Quelle: IAK GmbH
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