Sind sie Mieter?
Was Sie als Haupt- und Untermieter wissen sollten

24.06.2011 10:16
In unserer schnelllebigen Welt wird von Arbeitgebern oft verlangt, ein paar Monate im Ausland zu verbringen. Bei Studenten gehört ein Auslandssemester schon zum guten Ton im Lebenslauf dazu. Was aber passiert in dieser Zeit mit der Wohnung? Viele Mieter sehen nach einem genauen Blick in ihren Mietvertrag, dass eine Untervermietung der Wohnräume grundsätzlich möglich ist. Allerdings muss der Vermieter dem zustimmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die ganze Wohnung oder nur Teile davon – also meistens ein Zimmer - vermietet werden sollen. Wichtig ist: rechtzeitig einen Antrag an den Vermieter stellen und auch bereit sein, Informationen zum zukünftigen Untermieter zu liefern.

Grundsätzlich muss der Vermieter eine Untervermietung erlauben. Er könnte die Untermietgenehmigung verweigern, wenn Sie einen Gesetzesbrecher einziehen lassen wollen oder sich dann zu viele Personen in den Räumen befinden würden. Der Vermieter ist nach Überprüfung des Antrags dazu verpflichtet, seine Zustimmung zu geben bzw. auf Ihren Antrag zu reagieren.

Bevor allerdings der ständige Gast einzieht und Sie sich schon darauf freuen, Kosten einzusparen, warten Sie besser auf die schriftliche Bestätigung des Vermieters. Bereiten Sie sich auch auf eine eventuelle zusätzliche Gebühr vor, den sogenannten „Untermietzuschlag“.

Wer keine schriftliche Erlaubnis des Vermieters über das Untermietverhältnis vorweisen kann, gerät in Gefahr, schadensersatzpflichtig zu werden. Außerdem hat der Vermieter dann auch einen Grund zur Kündigung.

Übrigens: Selbst wenn es sich bei dem zeitweiligen Nutzer Ihrer Wohnräume um einen Freund handelt, wird empfohlen, einen Untermietvertrag zu verfassen.

Quelle: Top-Immobilien GmbH
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