Die Denkmal-AFA Spezial-Abschreibung auf Immobilien15.07.2011 16:15 Ein Denkmal hat eine große Bedeutung für das öffentliche Interesse. Es ist ein
wichtiges kulturelles Gut und Zeuge vergangener Zeit. Für das Selbstbewusstsein
einer Gesellschaft ist die Erhaltung alter Bausubstanz deshalb sehr wichtig. Sie
definiert sich geradezu über die eigene Vergangenheit.
Das ist auch ein Grund, warum das Wohnen im Denkmal einen besonderen Wert
hat - auch für die Öffentlichkeit. Wohnen im Denkmal heißt gleichzeitig, das
Denkmal zu erhalten.
Dass sich Denkmäler als Wohnobjekte großer Beliebtheit erfreuen, das spüren
Mieter und Eigentümer gleichermaßen. Man wohnt gerne in diesem und das schlägt
sich positiv auf die zu erzielende Mietrendite nieder. Wohnungen in Denkmälern
haben in der Regel einen höheren emotionalen Wert als Wohnungen in nicht
denkmalgeschützten Gebäuden ? meist aber auch wirtschaftlich sowohl als
Anlageobjekt als auch im Verkauf und Vermietung. Zufriedene Mieter sind die beste
Voraussetzung für eine sichere Anlage. Ausschlaggeben dafür ist natürlich die
Wohnqualität, also auch die Ausbauqualität und der Zustand der Immobilie.
Denkmäler erfordern einen höheren Erhaltungsauswand als normale Gebäude.
Dieser höhere Aufwand wird teilweise vom Staat mit günstigeren Krediten und vor
allem durch eine höhere Abschreibung unterstützt.
Beim Denkmal kommt nämlich die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, besonders
zum Tragen. Sind die steuerlichen Möglichkeiten für Gebäude in den letzten Jahren
sukzessive von Staatsseite zurückgefahren worden, genießt das Denkmal bis heute
eine Sonderstellung. Der Eigentümer kann weiterhin die Aufwendung für die
Erhaltung eines Denkmals, das zu Wohnzwecken dient, von seinem gesamten
Einkommen als Werbungskosten abziehen.
Unter Erhaltungsauswand fallen Wetterschäden und alle Reparaturen, die durch
das Alter oder durch die Nutzung der Bewohner anfallen. Auch Verbesserungen in
Form von Modernisierung können von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten
für Modernisierungen und Instandhaltungen können über 12 Jahre geltend gemacht
werden. Für Denkmäler gilt die Regel, dass nach dem EStG
(Einkommenssteuergesetz) 9% p.a. der angefallenen Kosten in den ersten 8
Jahren geltend gemacht werden können, die letzten vier Jahre dann noch 7% p.a.
Für selbstgenutzte Baudenkmäler gelten hier andere Regelungen. Zieht der
Erwerber selber in sein Baudenkmal, dann kann er 9% p.a. der Kosten für
Instandhaltung und Modernisierung über 10 Jahre absetzen.
Damit summiert sich die Gesamtsumme der möglichen Abschreibung auf ganze 90
% der Ausgaben. Jene Eigentümer, die ein Denkmal als Anlageobjekt besitzen,
dürfen sogar alle Ausgaben für die Erhaltung und Modernisierung absetzen, also
100 % der Sanierungskosten
Viele weitere Informationen sind im Internet unter
http://www.investition-baudenkmal.de/baudenkmal-abschreibung.htm zu finden.
Quelle: HansaFinanzMarketing GmbH & Co. KG
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