Rübergeschwappt?
Wundermittel "Short Sale" aus den USA - auch in Deutschland möglich?

Rübergeschwappt?


20.10.2011 09:00
In der Presse ist häufig von sog. „Short Sales“ in USA zu lesen. Ein „Short Sale“ bezeichnet einen Immobilienverkauf, bei dem die Bank oder das Hypothekeninstitut die ausstehende Schuld reduziert, da der Eigentümer nicht mehr in der Lage ist, das Darlehen zu bedienen, resp. die Zinsen und Annuität zu bezahlen. Die ausstehende Schuld wird aufgrund der Beurteilung der individuellen Situation reduziert. Hier haben insbesondere die Stimmung am Immobilienmarkt und die finanzielle Situation des Kreditnehmers einen Einfluss.

Ein Short Sale wird in der Regel angestrebt, wenn als Alternative eine Zwangsvollstreckung droht. Das Finanzinstitut versucht, mit einem Short Sale den Verlust aus dem Darlehen zu minimieren. Grundsätzlich ist ein Short Sale nichts anderes, als das Aushandeln einer reduzierten Schuld mit den Gläubigern oder der Verkauf einer Schuld unter dem Verkehrswert sowie ein Verkauf vor Versteigerung mit einem mgl. angestrebten Restschulderlass für den Kreditnehmer.

Die ATRIUM hat auch in Deutschland bereits gute Erfahrungen mit Short Sales gemacht und verhandelt für Ihre Kunden mit den Gläubigern. Dies bringt allen Parteien erhebliche Vorteile

» die Banken verlieren im Durchschnitt weniger Geld als bei einer Zwangsversteigerung und haben den faulen Hypothekenkredit rasch aus ihren Büchern;

» die Schuldner gewinnt wieder finanziellen Spielraum, teilweise auch durch erhebliche Restschuldbefreiungen und hat keinen „Zwangsversteigerungseintrag“ in der Schufa und auch nicht im Grundbuch;


» der Käufer erhält eine Immobilie zum günstigen Preis, oft deutlich unter dem Verkehrswert.

Wichtig für Investoren ist es, stets bei interessanten Objekten die Möglichkeit von „Short Sales“ beim Makler zu erfragen und zur Sicherung eines sehr wesentlichen Preisvorteils in Verhandlungen einzutreten.

Quelle: openPR
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