Anfragen bei Winterdiensten nehmen zu
Weiterhin Uneinigkeit über das Winterdienstgesetz

18.11.2011 08:00
Beim neuen Winterdienstgesetz sind Berliner SPD und CDU weiterhin uneinig, was vor allem Grundbesitzer verunsichert. Auf gebaeudereinigung.net gehen vermehrt Anfragen nach Angeboten für Winterdienste ein, da viele Grundbesitzer bei einem Bestehen bleiben des Gesetzes einen Winterdienst beauftragen möchten, um die strengen Bestimmungen des Gesetzes einhalten zu können.

Mit dem Straßenreinigungsgesetz vom 27. November 2010 wollten SPD und Linke ein Schneechaos wie im Winter 2009/10 verhindern. Durch das neue Gesetz müssen Grundeigentümer ab diesem Winter Gehwege anstatt von einem Meter nun 1,50 Meter breit räumen. Außerdem stehen Sie in der Verantwortung, Eisbildung zu verhindern und gegebenenfalls Eisschichten per Hand zu entfernen. "Privatpersonen können dies kaum leisten, da Eisglätte durch Eisregen oder überfrierende Nässe häufig nur entgegengewirkt werden kann, wenn man mehrmals täglich aktiv wird", so Sven Krüger, Geschäftsführer der Krüger & Krüger Facility Services. Außerdem wüssten Hausbesitzer häufig noch immer nicht ausreichend über die neuen Bestimmungen oder auf welche Bereiche sich ihre Verkehrssicherheitspflicht ausstreckt bescheid. Seit einigen Tagen verzeichne das Unternehmen vermehrt Anfragen von verunsicherten Bürgern.


Verunsicherte Hausbesitzer suchen Unterstützung beim Winterdienst
In der fünften Runde der Koalitionsverhandlungen konnten CDU und SPD noch immer keine Einigung bezüglich des neuen Winterdienstgesetzes für Berlin finden. Die CDU hält die Bestimmungen des Gesetzes für überzogen und fordert eine Überprüfung des Gesetzes, um dieses gegebenenfalls noch einmal zu lockern. Die SPD hingegen möchte den Winter zuerst abwarten, bevor sie über das Gesetz erneut entscheidet. "Jetzt Schlüsse aus einem Gesetz zu ziehen, das gerade erst in Kraft getreten ist, ist absurd", so der stellvertretende Landesvorsitzende der SPD, Marc Schulte.

Die Spezialisten von gebaeudereinigung.net gehen davon aus, dass selbst wenn zugunsten einer Überprüfung des Gesetzes entschieden wird, die neuen Bestimmungen zum Winterdienst so schnell nicht verändert werden. Grundstücksbesitzer sind weiterhin in der Pflicht, auf einer 1,5 Meter breiten Fläche Eis und Schnee zu räumen. Doch damit ist es noch nicht getan. "Immer wieder denken unsere Kunden, dass sie nur für den Bereich unmittelbar vor ihrem Grundbesitz verantwortlich sind," erklärt Krüger, "dabei stehen sie häufig auch in der Verkehrssicherungspflicht auf angrenzenden Straßen, zum Beispiel dann, wenn vor dem eigenen Haus kein Gehweg vorhanden ist." Diese Unwissenheit könne laut des neuen Winterdienstgesetzes mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Quelle: openPR
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