Von wegen „Betongold“!
Woran Anleger eine Schrottimmobilie erkennen können

Von wegen „Betongold“!


02.02.2012 08:00
Angesichts der Finanzkrise sind Immobilien als Wertanlage gefragt wie nie. 63 Prozent der berufstätigen Bundesbürger halten eine Immobilie für eine besonders sichere Altersabsicherung – so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Postbank. Doch es ist nicht alles „Betongold“, was glänzt. Auch skrupellose Geschäftemacher haben den Trend erkannt und verkaufen ahnungslosen Anlegern minderwertige Immobilien zu überteuerten Preisen. Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt vor einer neuen Welle von Schrotttimmobilien.

Der Ausdruck „Schrottimmobilie“ bezeichnet eine Immobilie, die weit über Wert und unter falschen Versprechungen bezüglich der Rendite verkauft wird. Laut Mutschke gibt es verschiedene Indizien, die schon im Vorfeld darauf hinweisen, dass es sich um ein unseriöses Angebot handeln könnte: Die Käufer werden unaufgefordert angerufen und mit verlockenden Aussichten zu einem persönlichen Beratungsgespräch überredet. In den weiteren Gesprächen werden nur die Vorteile des Immobilienerwerbs geschildert. Risiken werden verschwiegen und eine Besichtigung der Immobilie als unnötig dargestellt. Oft wird auch gleich eine hundertprozentige Finanzierung durch eine Bank mit angeboten. Vor allem ist aber ein überzogener Kaufpreis ein Alarmsignal. „Als Faustregel gilt: Soweit der Kaufpreis der Immobilie über dem 14-Fachen der Nettojahreskaltmiete liegt, sollten Anleger hellhörig werden. Ab dem 14-Fachen kommt nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nämlich eine sittenwidrige Überteuerung in Betracht“, erklärt Nicole Mutschke. Sie hat sich als Rechtsanwältin auf Anlegerschutz spezialisiert und vertritt seit Jahren Käufer, die in Schrottimmobilien investiert haben.

Schadensersatz möglich

Wer bereits eine Immobilie gekauft hat und merkt, dass sich das Investment nicht wie versprochen entwickelt, sollte nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob er möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz hat. Hier hängen die Chancen allerdings vom Einzelfall ab. Wurde die Immobilie überteuert angeboten? Liegt eine Falschberatung vor? Wie eng haben Verkäufer und Bank zusammengearbeitet? Kann man den Verkauf rückgängig machen? All diese Fragen können Fachanwälte beurteilen und sodann für Geschädigte Ansprüche geltend machen.

Weitere Informationen unter www.kanzlei-mutschke.de.


Quelle: openPR
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