Staatliche Zuschüsse für Hauseigentümer
10 geldwerte Tipps zu Fördermöglichkeiten, die jeder nutzen kann

03.02.2012 08:00
2012 stehen im CO2-Gebäudesanierungsprogramm ca. 1,5 Mrd. Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohngebäuden zur Verfügung. Die Bundesregierung fördert zudem den Einsatz regenerativer Energien wie Solar, Wärmepumpe oder Biomasse und damit verbundenen Heizungsmodernisierungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier können je nach Maßnahme verschiedene Basis-, Bonus und Innovationszuschüsse in Anspruch genommen werden. Erfahren Sie alles über die wichtigsten staatlichen Zuschüsse für energetische Modernisierungsmaßen und worauf es dabei ankommt:

Die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieberater sind wichtige Grundvoraussetzungen für die Durchführung von energetischen Modernisierungsmaßen und zahlen sich in jedem Fall aus. Nur so können sinnvolle Maßnahmen aufeinander abgestimmt und maximal mögliche Einsparpotentiale erreicht werden. Eine unabhängige Energieberatung liefert wichtige und grundlegende Fakten für Entscheidungen und Investitionen und sollte auch im weiteren Verlauf bei der Baumaßnahme die fachgerechte Ausführung der Arbeiten koordinieren und prüfen.

Das Beispiel eines unsanierten, freistehenden Einfamilienhauses, gebaut 1957 und mit 130 m² Wohnfläche zeigt schnell: Schon Einzelmaßnahmen rentieren sich. Die monatlichen Kosten für die alte gasbetriebene Heizung von 233 Euro werden sich vor dem Hintergrund steigender Energiepreise in den kommenden Jahren vervielfachen. Tauschen die Eigentümer jetzt die in die Jahre gekommene alte Gas-Heizung durch ein effizientes Brennwertsystem mit solarer Unterstützung für Warmwasser und Heizung aus und stellen im gleichen Zug alle Komponenten optimal aufeinander ein, ist eine Reduzierung der Heizkosten um bis zu 40% möglich. Damit verringern sich die derzeitigen Heizkosten von 233 Euro auf nur noch 140 Euro monatlich.

Besonders umfangreiche Modernisierungen rechnen sich. Mit den richtigen und optimal aufeinander abgestimmten Maßnahmen kann man ein Haus soweit aufbessern, dass es den Anforderungen eines Neubaus entspricht oder diese gar noch unterbietet. In vorteilhaften Maßnahmenkombinationen können neben einer Heizungserneuerung und den Einsatz regenerativer Energien, die Energieverluste über die Außenhülle des Gebäudes deutlich reduziert werden. In unserem Beispielhaus werden gleichzeitig Außenwände und Dachschrägen sowie die Kellerdecke gedämmt und energieeffiziente Wärmeschutzfenster eingebaut. So bleibt die Wärme im Haus, die neue Gas-Brennwertheizung mit Solar kann von vorn herein kleiner ausgelegt werden. In Summe sparen die Eigentümer ab dem Tag der Fertigstellung bis zu 80 % der Heizkosten, Monat für Monat 186 Euro. Die anfallenden Heizkosten minimieren sich somit von vormals 233 Euro auf nur noch 47 Euro monatlich.

10 geldwerte Tipps zu Fördermöglichkeiten, die jeder nutzen kann!

TIPP1: BAFA-Zuschuss für Vor-Ort-Beratung:
Eine Vor-Ort-Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 360 Euro für ein EFH gefördert.

TIPP 2: KfW-Zuschuss für qualifizierte Baubegleitung:
Die KfW unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus. Ein Energieberater wird mit 50 % der Kosten, maximal 4.000 Euro je Vorhaben bezuschusst. Auch energieeffizienten Einzelmaßnahmen werden gefördert.

TIPP 3: BAFA-Zuschuss für Solar:
Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird derzeit mit 90 Euro je m² Kollektorfläche bezuschusst. Für eine energieeffiziente Solarpumpe gibt es 50 Euro. Wird gleichzeitig eine neue, energieeffiziente Brennwertheizung installiert, zahlt das BAFA einen Kesseltauschbonus von 500 Euro.

TIPP 4: BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen:
Eine bei der BAFA-gelistete Wasser/Wasser-Wärmepumpe, mit einer Leistung bis 10 kW wird beispielsweise mit 2.400 Euro bezuschusst. Für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer Nennwärmeleistung bis 20 kW kann ein Zuschuss von 900 Euro beantragt werden. Gefördert werden Anlagen im Gebäudebestand. Wer gleichzeitig eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung installiert, erhält einen Kombinationsbonus von 500 Euro.

TIPP 5: BAFA-Zuschuss für Mini-BHKW (Mini-Blockheizkraftwerke):
Ab 1. April 2012 werden KWK-Anlagen bis 20 kW bezuschusst. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme zum Heizen des Gebäudes genutzt. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Mikro- und Mini BHKW mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.

TIPP 6: Einspeisevergütung für Solarstrom:
Je nach Standort und Größe einer Photovoltaik- Anlage wird derzeit jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent vergütet. Die nächste, gesetzlich festgelegte Senkung wird Anlagen betreffen, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen.

TIPP 7: KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen:
Für besonders energieeffiziente Einzelmaßnahmen beispielsweise im Bereich der Dämmung oder neuer Fenster, gibt es bundesweit einen Investitionszuschuss von 7,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 3.750 Euro je Wohneinheit. Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ebenfalls als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.

TIPP 8: KfW-Darlehen zum energieeffizienten Sanieren:
Zur Förderung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen hat die KfW als Förderstufen die KfW-Effizienzhaus-Standards eingeführt. Derzeit gibt es 5 Typen von Effizienzhäusern, die unterschiedlich stark gefördert werden. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt dabei an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau und umso vorteilhafter die Konditionen zur Förderung. Sanierungen zum KfW-EH 115, KfW-EH 100 und KfW-EH85, sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand, KfW-EH70 und KfW-EH55 gelten dabei größtenteils für den Neubau.

Aktuell werden über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zum vorteilhaften Effektivzinssatz ab 1,0 % in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu
12,5 % angeboten (Stand 01/20112).

TIPP 9: KfW-Zuschuss oder Darlehen für Denkmäler:
Zum 1. April plant die KfW zudem ihr Förderprogramm um das Effizienzhaus-Niveau Denkmal zu erweitern. Zukünftig wird es bei Baudenkmälern hauptsächlich darauf ankommen, dass durch die Sanierung der jährliche Primärenergiebedarf sinkt, ohne am Gebäude eine komplette Fassadendämmung durchführen zu müssen. Nach derzeitiger Planung sind denkmalgeschützte Objekte sowie für das Stadtbild bedeutende Altbauten förderfähig, auch wenn sie den EnEV-Standard für Neubauten um bis zu 60 % überschreiten. Die KfW plant sowohl eine zinsgünstiges Förderdarlehen von 1,0 % effektiv zzgl. einem Tilgungszuschuss von 2,5 %, als auch einen Investitionszuschuss in Höhe von 10 % der Förderfähigen Kosten.

TIPP 10: KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen:
Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard kann alternativ zum Darlehen auch der Investitionszuschuss genutzt werden. Auch hier gilt: Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung, desto mehr Geld gibt es vom Staat. Bei Erreichen eines KfW-Effizienzhaus 115 gibt es bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit (10 % der förderfähigen Kosten). Ein KfW-Effizienzhaus 55 wird mit bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit (20,0 % der förderfähigen Kosten) bezuschusst.

Attraktive Zuschüsse von Städten, Gemeinden und Energieversorgern: Neben dem Bund treten Bundesländer, Landkreise, Kommunen und Energieversoger als Fördergeber immer weiter in den Vordergrund. 90% der Förderungen sind kommunale, meist leicht zu beantragende Bargeld-Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Hier werden mitunter zu 20-30 % der Investitionskosten, insbesondere für energieeffiziente Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Ebenfalls sind Lärmschutz, die Schaffung von Wohnraum oder Modernisierungs-maßnahmen zum altersgerechten Wohnumfeld kommunale Förderschwerpunkte.

Mitunter ist sogar eine Kombination der KfW-Zuschüsse mit weiteren regionalen Fördermitteln möglich. In diesem Fall gilt die "10 %-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu 10 % der förderfähigen Kosten betragen.

Wer wissen will, welche Maßnahmen in seiner Region gefördert werden, sollte sich bereits im Vorfeld schlau machen. Bauherren und Eigentümer können sich kostenlos unter www.foerderdata.de informieren und erhalten sogleich einen Überblick über ihre individuelle Fördersituation. Anhand der Eingabe weniger Daten informiert die Fördermitteldatenbank über die aktuellen und konkret zutreffenden Förderungen und deren Konditionen.

Wer von der bestmöglichen Förderung profitieren möchte, kann den Fördermittel-Beschaffungs-Service nutzen. Spezialisten prüfen hier individuell relevante Förderprogramme, optimieren Angebot auf Förderfähigkeit und ermitteln die maximal mögliche Fördersumme. Relevante Antragsformulare und ggf. erforderliche Nachweise werden vorbereitet und unterschriftsreif bereitgestellt.
Ein Blick unter www.foerderdata.de lohnt sich.



Quelle: openPR
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