Mietnomaden-Versicherung schützt vor den Folgen
Horrorszenario: Wenn der Mieter zum Betrüger wird

Mietnomaden-Versicherung schützt vor den Folgen


12.02.2012 08:00
Der Stoßseufzer des geprellten Vermieters spiegelt ohnmächtige Wut und blanke Verzweiflung wider: „Sie sahen doch so harmlos aus! Nichts, aber auch gar nichts deutete darauf hin, was sie eigentlich im Schilde führten.“ Zu diesem Zeitpunkt haben sich die ach so vertrauenserweckenden „Mieter“ längst aus dem Staub gemacht, um ihr betrügerisches Tun an anderer Stelle fortzusetzen. Der gutgläubige Wohnungsbesitzer aber hat das Nachsehen …

Wo Mietnomaden ihr Unwesen treiben, ist guter Rat teuer! Immer wieder ist in diesem Zusammenhang auch von Mietvandalen die Rede: Sie bleiben nicht nur die Miete schuldig, sondern verlassen die an sie vermieteten Wohnungen oder Häuser in einem Zustand, der selbst Hartgesottenen die Sprache verschlägt. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft „Haus & Grund“ geht von einigen Tausend Fällen im Jahr aus! Es handelt sich hierbei also um ein Phänomen, das jeden Wohnungs- und Hausbesitzer treffen kann – ob in den großen Städten oder auf dem Land.

Wer als Vermieter ein Opfer zerstörungswütiger Mietpreller geworden ist, muss tief in der Regel in die Tasche greifen: Kosten für den Mietausfall sowie für die Entsorgung von Dreck und Chaos, Aufwendungen für die Renovierung der Mieteinheit und weitere Sanierungsmaßnahmen bleiben an ihm hängen. Genau an diesem Punkt setzt die RheinLand mit der neuen Mietnomaden-Versicherung an. Das innovative Konzept des Universalschutzes für Vermieter, die nicht länger mit dem Risiko unseriöser Mieter spielen wollen, sondern handeln möchten und für den plötzlichen Ernstfall gewappnet sein wollen, stößt in eine Angebotslücke. Die RheinLand Versicherungen, ein Tochterunternehmen der RheinLand Versicherungsgruppe Neuss, zählt damit zu den ersten Versicherungsgesellschaften, die zu den Themen Mietbetrug und Mietvandalismus eine überzeugende Antwort liefern.
Der Basistarif der RheinLand Mietnomaden-Versicherung sieht die Erstattung von Mietausfällen dann vor, wenn dem säumigen Mieter wirksam gekündigt wurde und die hinterlegte Kaution aufgezehrt worden ist, der Mieter den Wohnraum aber weiterhin nutzt. Geleistet wird für eine Dauer von maximal einem Jahr ab dem dritten Monat, in dem die Miete ausbleibt. Gleichzeitig ist der Vermieter gegen Schäden abgesichert, die durch eine dem säumigen Mieter anzulastende mutwillige Zerstörung von Einrichtungs- und Ausstattungsobjekten der Wohnung oder des Hauses entstanden sind; die Versicherung greift in diesem Zusammenhang auch dann, wenn zum Haus oder zur Wohnung gehörende Gegenstände abhanden gekommen sind.
Geleistet wird sogar bei Ungezieferbefall – ob durch Ratten, Mäuse, Schaben oder weitere Schädlinge – sowie bei Beeinträchtigungen des Mietobjektes durch Verwahrlosung des Gesamtzustandes der vermieteten Immobilie. Übernommen werden auch gewisse Zusatzkosten, beispielsweise für Entsorgung, Reinigung und Desinfektion. Ein absolutes Extra-Plus besteht in der Übernahme weiterer zwei Monatsmieten während der fälligen Renovierung, durch die sich die Neuvermietung hinauszögert.

Abgesichert werden können Mietausfälle für sechs oder zwölf Montate (max. 5.000 bzw. 10.000 Euro) sowie optional Sachschäden mit 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro.

Quelle: openPR
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