25.02.2012 08:00BERLIN. Wer ein "schlüsselfertiges" Haus kauft, der sollte den Bauvertrag vorab genau prüfen. Dazu hat er bei beurkundungspflichtigen Geschäften, wie etwa dem Hauskauf über den Bauträger, Zeit bis zur Protokollierung beim Notar. Denn beim Hauskauf über den Bauträger handelt es sich um ein sogenanntes gekoppeltes Geschäft aus Haus und Grundstück - und Grundstücksgeschäfte müssen grundsätzlich beim Notar beurkundet werden. Anders, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), ist dies bei Messe-Angeboten und Häusern in Musterhaussiedlungen. Wer dort einen Hausbauvertrag unterschreibt, der erwirbt nämlich in der Regel nur ein Haus ohne Grundstück. Kaufen die Interessenten lediglich das Haus, etwa weil sie schon ein eigenes Grundstück besitzen, dann handelt es sich um einen Werkvertrag, und der kann von beiden Seiten formfrei geschlossen werden. Ist dieses Papier von beiden Seiten unterzeichnet, gibt es kein Zurück mehr. Der VPB warnt deshalb: Nicht von vermeintlichen Schnäppchen locken lassen.
Auch Messe-Verträge vor Unterschrift immer prüfen lassen.
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www.vpb.de.