Aufgepasst
Vorsicht bei Reservierungsgebühren

30.09.2012 08:00
BERLIN. Für den privaten Bauherrn ist es schwer, heutzutage ein freies Grundstück zu finden, denn die meisten Kommunen vergeben fast kein Bauland mehr direkt an private Bauherren. Sie überlassen es lieber Investoren und Baufirmen. Deshalb kaufen 75 Prozent aller Bauherren heute mehr oder weniger freiwillig schlüsselfertige Objekte. Nicht alle Anbieter solcher Objekte, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), arbeiten seriös. Wer schlüsselfertig kauft, der sollte alle Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung unbedingt vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen, damit er nicht über den sprichwörtlichen Tisch gezogen wird. Besonders perfide ist nach Erfahrung des VPB die "Reservierungsgebühr". Dabei vermittelt ein Bauunternehmer, in der Regel eine GmbH, einem angehenden Bauherrn ein Grundstück. Im Vertrag vereinbaren sie eine Reservierungsgebühr - manchmal bis zu 20.000 Euro. Kommt dann der eigentliche Grundstückskauf nicht zustande, verfällt die Gebühr zu Gunsten des Bauunternehmers. Zwar sind nicht alle diese Vertragsklauseln rechtens, aber hat der Bauherr sie erst einmal unterschrieben und das Grundstücksgeschäft kommt nicht zustande, muss er für sein Recht streiten oder bezahlen. Beides kostet Nerven, Zeit und in jedem Falle Geld. Der VPB rät deshalb: Taucht der Begriff "Reservierungsgebühr" im Zusammenhang mit einem Bauvertrag auf, sollten Interessenten grundsätzlich erst einmal einen Experten hinzuziehen.

Weitere Informationen unter www.vpb.de.
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