Der Mieter zahlt nicht
Das können private Vermieter tun

Der Mieter zahlt nicht


26.04.2024 11:20
Während Wohnungsgesellschaften feste Abläufe haben, wenn Mieter im Rückstand mit ihren Mietzahlungen sind, sehen sich viele Vermieter überfordert. Sie benötigen die Einnahmen unbedingt, möchten aber keinen unnötigen Stress und wissen oft nicht, wie sie vorgehen sollen.

Schnell handeln und an die Zahlung erinnern


Der Stichtag für den Zahlungseingang der Miete ist üblicherweise der 5. eines Monats oder der 3. Werktag des Monats. Im Mietvertrag können aber auch andere Fristen vereinbart worden sein. Wenn der Mieter den Zahlungstermin versäumt und innerhalb von zwei Wochen danach nicht zahlt, sollten Sie als privater Vermieter aktiv werden. Sprechen Sie am besten persönlich mit Ihrem Mieter. Dafür können Sie ihn zum Beispiel anrufen. Sie müssen nicht direkt eine Mahnung verschicken. Um den Frieden aufrechtzuerhalten und auch zukünftig ein gutes Verhältnis zueinander zu haben, ist es oft besser, erst einmal das Gespräch zu suchen. Vielleicht hat der Mieter wirklich einfach nur vergessen, das Geld zu überweisen oder er hat sein Konto gewechselt und noch nicht alle Daueraufträge neu eingerichtet.

Mahnung verschicken und neue Zahlungsfrist setzen


Nach dem ersten Gespräch können Sie eine Zahlungserinnerung in schriftlicher Form verschicken. Wenn diese ebenfalls erfolglos bleibt, folgt die erste Mahnung. Darin sollten Sie unbedingt eine neue Zahlungsfrist setzen. Schreiben Sie außerdem genau auf, welche Zahlungen ausstehen und wann sie fällig gewesen wären. Ab der zweiten Mahnung dürfen Sie auch Mahngebühren erheben.

Inkasso beauftragen und die Angelegenheit in erfahrene Hände legen


Wenn auch die Mahnungen im Sande verlaufen, kann es gegebenenfalls sinnvoll sein, ein Mietinkasso zu beauftragen. Solche Unternehmen sind auf das Eintreiben von Schulden spezialisiert und kümmern sich darum, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Sie kennen außerdem die gesetzlichen Rahmenbedingungen und können die Bonität des Mieters überprüfen. Anhand dieser lässt sich in der Regel gut einschätzen, welche Erfolgschancen ein Mietinkassoverfahren hat.

Ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten


Manchmal bleibt auch das Inkassounternehmen erfolglos. In diesem Fall kann der rechtliche Weg beschritten werden. Er beginnt mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dafür stellen Sie einfach einen Antrag an das zuständige Gericht. Wenn Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllt haben, verschickt dieses einen Mahnbescheid an den Mieter. Er kann jetzt Widerspruch einlegen, die Forderung weiterhin ignorieren oder zahlen. Für den Fall, dass er nicht reagiert, kann ein Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden und die Forderung letztlich zwangsvollstreckt werden. Bei einem Widerspruch wird hingegen ein Klageverfahren eingeleitet, bei dem beide Seiten ihre Position aufzeigen. Jetzt müssen Sie nachweisen können, dass Mietzahlungen ausstehen. Der gerichtliche Weg ist aber nur dann erfolgreich, wenn bei dem säumigen Mieter auch etwas zu holen ist. Sollte er zahlungsunfähig sein, bleiben Sie auf den Gerichtskosten sitzen. Richtig teuer wird es, wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben. Wägen Sie die Erfolgschancen deswegen vorher gründlich ab.

Dem Mieter fristlos kündigen


Es gibt nur wenige Gründe, aus denen Sie einem Mieter die Wohnung fristlos kündigen dürfen. Ein Mietrückstand, der sich aus der Miete von zwei aufeinanderfolgenden Monaten ergibt, ist jedoch einer davon. Wenn Sie den Verdacht hegen, dass es sich nicht um eine einmalige Sache handelt und der Mieter keinerlei Anzeichen macht, auf Ihre Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu reagieren, sollten Sie ihm die Kündigung auch aussprechen.
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