Vermieter:
Was tun gegen Mietnomaden?

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09.10.2024 18:14
Mietnomaden stellen für viele Vermieter in Deutschland ein ernstes Problem dar. Eine Studie zeigt, dass jährlich rund 15.000 bis 30.000 Mietnomaden ihr Unwesen treiben, indem sie in Wohnungen einziehen, keine Miete zahlen und dann häufig beschädigte Wohnungen hinterlassen. Der rechtliche Schutz für Vermieter ist begrenzt, da Räumungsklagen oft Monate dauern und immense Kosten verursachen. Vermieter müssen oft schwierige Schritte unternehmen, um Mietnomaden rechtlich loszuwerden, was langwierige Prozesse und hohe Kosten mit sich bringen kann.

Mieter räumen
Wenn ein Mieter über mehrere Monate keine Miete zahlt, kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Eine einfache Kündigung reicht jedoch meist nicht aus, um den Mieter aus der Wohnung zu entfernen. Der Vermieter muss in der Regel eine Räumungsklage einreichen, um rechtlich abgesichert zu sein. Dieser Prozess kann oft mehrere Monate dauern, da es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, bevor der Mieter tatsächlich die Wohnung räumen muss. Zusätzlich verursachen die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten finanzielle Belastungen für den Vermieter.

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn die Mietnomaden die Wohnung in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen. Unrat, kaputtes Mobiliar und massive Verschmutzungen sind oft die Folge. In solchen Fällen ist eine professionelle Entrümpelung Hannover unerlässlich, um die Wohnung wieder in einen vermietbaren Zustand zu versetzen. Unternehmen, die auf Entrümpelungen spezialisiert sind, übernehmen dabei die vollständige Räumung der Wohnung und entsorgen Abfälle fachgerecht. Diese Dienstleistung stellt sicher, dass die Wohnung so schnell wie möglich wieder vermietet werden kann.

Was nach der Räumung zu tun ist
Nach einer Räumung ist es entscheidend, den Zustand der Wohnung sorgfältig zu dokumentieren. Fotos und Videos dienen als Beweise für eventuelle Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden. Es ist ratsam, einen Sachverständigen oder Gutachter hinzuzuziehen, der eine objektive Bewertung der Schäden vornimmt. Dies kann später vor Gericht oder bei einer Versicherung helfen, Schadensersatz geltend zu machen.

Prävention: Mietnomaden frühzeitig erkennen
Bestimmte Warnsignale können auf potenzielle Mietnomaden hinweisen, sodass bereits im Vorfeld Maßnahmen ergriffen werden können. Unvollständige oder falsche Angaben in den Bewerbungsunterlagen sind ein häufiges Anzeichen für Probleme. Insbesondere wenn Nachweise über Einkommen oder frühere Mietverhältnisse fehlen, sollten Vermieter vorsichtig werden. Auch häufige Umzüge innerhalb kurzer Zeit können auf instabile Mietverhältnisse hinweisen.

Rechtliche Grundlagen für Bonitätsprüfungen und Nachweise
Vermieter haben das Recht, Bonitätsprüfungen durchzuführen, um die Zahlungsfähigkeit des Mieters zu überprüfen. Eine gängige Methode ist die Einholung einer Schufa-Auskunft, die umfassende Informationen zur Kreditwürdigkeit des Mieters liefert. Diese Maßnahme kann verhindern, dass zahlungsunfähige oder betrügerische Mieter einen Mietvertrag erhalten. Zudem sollten Vermieter immer eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom vorherigen Vermieter einfordern, die bestätigt, dass der Mieter keine Mietrückstände hat.

Ein weiterer präventiver Schritt besteht darin, den persönlichen Kontakt zu früheren Vermietern aufzunehmen, um das Mietverhalten des Interessenten zu erfragen. Rechtlich dürfen solche Informationen von früheren Vermietern weitergegeben werden, solange der Mieter damit einverstanden ist. Zusätzlich bieten Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel detaillierte Bonitätsprüfungen, die Vermieter nutzen können, um sich ein genaues Bild über den potenziellen Mieter zu machen.

Versicherungen als Schutzmaßnahme
Es gibt spezielle Mietnomadenversicherungen, die Vermieter gegen Mietausfälle und Schäden durch problematische Mieter absichern. Diese Versicherungen bieten einen umfassenden Schutz und übernehmen sowohl die Kosten für die Räumung als auch für die Sanierung der Wohnung nach einem Mietnomaden-Fall.
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