Baulexikon: Architekt
Zurück zur Übersicht

Architekt

Architekten sind die Planer eines Bauwerks. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Technik, Ästhetik und auch die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes. Ebenso sind sie innerhalb der Bauzeit für die Ausfährung in einer Kontrollfunktion tätig.

Architekten können als Bausachverständige Gutachten über den Wert und Zustand einer Immobilie ausfertigen.

Verwandte Begriffe: Achtitekt, Baufirma, Bauaufsicht

Zurück zur Übersicht