Baulexikon: Gemeinschaftsordnung
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Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung ist die „Satzung“ der Eigentümergemeinschaft und regelt das Verhältnis (Rechte und Pflichten) der Wohnungseigentümer untereinander, wobei dieses Verhältnis grundsätzlich abweichend von regeln des Wohnungseigentumsgesetzes vereinbart werden kann.

Die Gemeinschaftsordnung wird in der Regel gemeinsam mit der Teilungserklärung beurkundet.

Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Immobilien

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