Baulexikon: Wohnungsgrundbuch
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Wohnungsgrundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register der Eigentumsverhältnisse von Grundstücken sowie vorhandener Belastungen und Beschränkungen. Jedes Grundstück wird im Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.

Bei Wohnungen wird für jedes Wohnungseigentum und Teileigentum ein gesondertes Grundbuchblatt eröffnet, das u. a. Angaben zum Wohnungseigentümer, eine Beschreibung des Sondereigentums, eventuelle Belastungen und Hypotheken- , Grund- und Rentenschulden enthält.

Verwandte Begriffe: Eigentum, Teilungserklärung

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