Bauen ohne Ärger
So vermeiden Bauherren Streitereien mit dem Bauunternehmer

08.02.2005 11:24
Eine solide Baufinanzierung steht und fällt mit den kalkulierten Gesamtkosten für das neue Eigenheim. Doch Vorsicht: Wer beim Neubau mit dem Bauunternehmen einen Festpreis per Vertrag vereinbart, muss damit rechnen, dass hinterher trotzdem noch Zusatzkosten auf ihn zukommen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der häufig in Bau- oder Planungsverträgen übliche "Ausschluss von Nachforderungen" unter bestimmten Bedingungen unwirksam ist (Az. VII ZR 53/03). In dem Fall war vertraglich vereinbart worden, dass das Bauunternehmen sämtliche über den Festpreis hinaus anfallenden Mehrkosten erst vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen muss, um eine Nachforderung stellen zu können. Der Bauunternehmer verlangte jedoch erst bei der Endabrechnung die Mehrkosten - zu Recht, wie die obersten Richter befanden. Die Klausel habe den Bauunternehmer unangemessen benachteiligt, weil darin sogar die Verteuerung von Material- und Lohnkosten ausgeschlossen worden war. Bei der Kostengarantie müsse ein Bauherr immer mit Veränderungen rechnen, so die Richter.

Tipp: Übrigens müssen Bauherren das ausführende Unternehmen grundsätzlich erst bezahlen, wenn eine nachprüfbare Schlussrechnung vorliegt. Diese muss so aufgestellt sein, dass beispielsweise bei einer Bezahlung auf Stundenlohnbasis sämtliche Details über die Anzahl der Beschäftigten und die Anzahl der Stunden zu erkennen sind. Mit einem entsprechenden Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine bloße Bauabnahme durch den Bauherrn nicht ausreicht (Az. 26 U 77/03).

Quelle: Verband der PSD Banken (www.psd-bank.de)
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