Bauen ohne Ärger So vermeiden Bauherren Streitereien mit dem Bauunternehmer08.02.2005 11:24 Eine solide Baufinanzierung steht und fällt mit den
kalkulierten Gesamtkosten für das neue Eigenheim. Doch Vorsicht: Wer
beim Neubau mit dem Bauunternehmen einen Festpreis per Vertrag
vereinbart, muss damit rechnen, dass hinterher trotzdem noch
Zusatzkosten auf ihn zukommen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass
der häufig in Bau- oder Planungsverträgen übliche "Ausschluss von
Nachforderungen" unter bestimmten Bedingungen unwirksam ist (Az. VII
ZR 53/03). In dem Fall war vertraglich vereinbart worden, dass das
Bauunternehmen sämtliche über den Festpreis hinaus anfallenden
Mehrkosten erst vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen muss,
um eine Nachforderung stellen zu können. Der Bauunternehmer verlangte
jedoch erst bei der Endabrechnung die Mehrkosten - zu Recht, wie die
obersten Richter befanden. Die Klausel habe den Bauunternehmer
unangemessen benachteiligt, weil darin sogar die Verteuerung von
Material- und Lohnkosten ausgeschlossen worden war. Bei der
Kostengarantie müsse ein Bauherr immer mit Veränderungen rechnen, so
die Richter.
Tipp: Übrigens müssen Bauherren das ausführende Unternehmen
grundsätzlich erst bezahlen, wenn eine nachprüfbare Schlussrechnung
vorliegt. Diese muss so aufgestellt sein, dass beispielsweise bei
einer Bezahlung auf Stundenlohnbasis sämtliche Details über die
Anzahl der Beschäftigten und die Anzahl der Stunden zu erkennen sind.
Mit einem entsprechenden Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG)
Frankfurt am Main entschieden, dass eine bloße Bauabnahme durch den
Bauherrn nicht ausreicht (Az. 26 U 77/03).
Quelle: Verband der PSD Banken (www.psd-bank.de)
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