Augen auf beim Immobilien-Kauf Gebrauchte Objekte vor Erwerb eingehend prüfen20.04.2006 09:00 April 2006 (LBS). Haus oder Wohnung? Meist entscheiden die finanziellen Möglichkeiten die Frage nach der richtigen Gebrauchtimmobilie. Insbesondere in innerstädtischen Gebieten reicht das Geld oft nur für eine Eigentumswohnung. Aber eine gut erhaltene Immobilie in attraktiver Lage lässt sich häufig wieder gewinnbringend verkaufen, wenn es später vielleicht doch das eigene Haus sein soll.
Bei einer Eigentumswohnung gibt es ein paar Besonderheiten, nach denen sich der Käufer vorweg erkundigen sollte. Dazu gehört zum Beispiel der Aufteilungsplan. Eine von der Baubehörde bestätigte Bauzeichnung, die fest legt, was dem Eigentümer an der Immobilie alles gehört. Hier wird unterschieden zwischen Sondereigen-tum (= die eigene Wohnung) und einem Anteil am Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus, Hof, Dach oder Garten.
Da auch das Verhältnis der Eigentümer untereinander die Wohnqualität beeinflusst, informiert sich der Käufer über die Eigentümerversammlung. Es empfiehlt sich unbedingt, die Protokolle der Versammlungen zu lesen. Hier kommen Mängel am Gemeinschaftseigentum und dafür notwendige Aufwendungen zur Sprache. Wenn die Gemeinschaft keine Rücklagen gebildet hat, werden bei anfallenden Reparaturen wahrscheinlich Sonderumlagen fällig.
Unabhängig davon, ob Haus oder Wohnung, das A und O beim Kauf aus zweiter Hand ist nach Mängeln Ausschau zu halten. Zwar muss der Verkäufer über nicht offensichtliche Makel aufklären, aber die Standardklausel „gekauft wie besichtigt“ macht es dem Käufer im Nachhinein schwer, Ansprüche zu erheben.
Zukünftige Nachbarn fragen
Um mit der ersten Heizkostenabrechnung keine böse Überraschung zu erleben, schadet es nicht, Bewohner des Hauses nach den Unterhaltskosten zu fragen. Überhaupt ist es empfehlenswert, sich mit vielen Hausbewohnern und künftigen Nachbarn schon vorab auszutauschen, da sie die Immobilie am besten kennen.
Reif für neuen Anstrich
Egal wie gut der Zustand der Immobilie beim Kauf war, irgendwann kommt der Eigentümer einfach nicht mehr darum herum, Hand anzulegen. Alle drei bis fünf Jahre ist die Zeit reif für einen neuen Anstrich. Bei Tapeten dauert es mit circa zehn Jahren etwas länger, bis sie anfangen, sich von der Wand zu lösen. Auch ein Parkettboden bleibt nicht ewig schön. Nach 15 bis 30 Jahren muss er abgeschliffen und neu versiegelt werden. In denselben Zeitraum fällt in der Regel die Installation neuer Sanitäranlagen und Wasserleitungen und auch Fliesen sieht man ihr Alter dann an. Erstrahlt innen alles in neuem Glanz, kommen die Außenarbeiten an die Reihe. Dach und Fassade überstehen etwa 20 Jahre ohne Schönheitskorrekturen. Mit der Renovierung von Fenstern und Türen braucht ein Hausherr erst nach circa 30 Jahren zu rechnen, wobei Holzfenster deutlich früher zu streichen sind.
Quelle: LBS
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