Augen auf! Beim Kauf eines Hauses nicht nur auf Auskünfte des Maklers verlassen26.03.2006 09:00 Beim Kauf eines Hauses sollte sich der Käufer nicht nur auf die Auskünfte des eingeschalteten Immobilienmaklers verlassen. Das empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund vor dem Hintergrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az.: 19 W 26/05)
Die Richter entschieden dabei, dass der Immobilienmakler den Käufer beispielsweise nicht über die Bausubstanz des zu veräußernden Gebäudes informieren muss. Im konkreten Fall hatte der Käufer keine weiteren Auskünfte durch den Makler erhalten und erst nach Abschluss des Kaufvertrages festgestellt, dass es sich bei dem Objekt um ein Fertighaus handelte.
„Beim Kauf einer Immobilie sollte sich der Erwerber immer einen sachverständigen Rat vor allem im Hinblick auf die Bausubstanz einholen“, empfiehlt Dr. Kai H. Warnecke, Baurechtsexperte bei Haus & Grund. Weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder bei den Haus & Grund Ortsvereinen.
Quelle: Haus und Grund
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