Immobilien-Erben künftig nicht höher belasten Besteht Handlungsbedarf???05.02.2007 11:15 Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer fordert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, Erben von Immobilien auch künftig nicht höher zu belasten. „Die Richter haben zwar das geltende Recht für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber aber weiterhin die Möglichkeit der Privilegierung von Immobilien ausdrücklich eingeräumt“, bewertet Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn die Entscheidung aus Karlsruhe.
Um die notwendigen Investitionen privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auch zukünftig sicherzustellen, müsse die Neuregelung die vom Bundesfassungsgericht eingeräumte Verschonungsmöglichkeit für Immobilien berücksichtigen. „Fast 80 Prozent des deutschen Wohnungsmarktes befindet sich in privatem Eigentum. Eine Höherbesteuerung im Erbfall würde diese enormen Wirtschaftsfaktor deutlich schwächen“, so Dorn. Insgesamt schätzt Haus & Grund die jährlichen Investitionen in Modernisierung und Sanierung privater Eigentümer auf 75 Mrd. Euro.
Für eine künftige verfassungskonforme Regelung zur Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fordert Haus & Grund, die geltenden Freibeträge heraufzusetzen oder die Steuersätze zu verringern. „Auf diese Weise lässt sich die Steuermehrbelastung aus der Höherbewertung der Immobilie vermeiden“, unterstreicht Rüdiger Dorn.
Quelle: Haus und Grund
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