Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann? Energieeinsparverordnung tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft01.10.2007 16:00 Zum 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung 2007
(EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt.
Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet unter der Internetadresse www.dena-energieausweis.de nützliche
Hilfestellungen: Ein einfacher "Energieausweis-Check" sagt
Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss. Eine
Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern vor Ort. Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt
wurden.
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen
Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere
Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche
Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit
mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer
können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht den
Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des
Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.
"Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Wer ein Auto kauft, will
schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht
wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier
wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber
vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.
Weitere Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung finden
Sie unter www.zukunft-haus.info und zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de
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